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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 47/2023
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO;

Verkehrseinschränkung (Vollsperrung) in der Marktstraße/Königstraße in Bad Bergzabern
Verlegung von Glasfaserleitungen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:

1. am Samstag, dem 25. November 2023, ab 07 Uhr weren die Marktstraße und die Königstraße in Bad Bergzabern, ab der Einmündung Eichamtstraße bis zur Einmündung Herzog-Wolfgang-Straße, für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

2. Der Anliegerverkehr ist bis zur Baustelle zugelassen.

Die vorhandene Einbahnstraßenregelung wird für diese Zeit aufgehoben.

3. Je nach Baufortschritt sind bestimmte Straßenabschnitte nicht mehr befahrbar.

Mit Behinderungen ist daher zu rechnen.

4. Der Fuß- und Radverkehr ist weiterhin möglich.

5. Die betroffenen Gewerbetreibenden werden gebeten, ihrer Lieferverkehre entsprechend abzustimmen und zu informieren.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde