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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Hiermit wird gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Niederhorbach in der derzeit gültigen Fassung auf den Ablauf des Nutzungsrechtes an der u. g. Grabstätte hingewiesen. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Falls der Nutzungsberechtigte im Falle seines Ablebens keinen Nachfolger bestimmt und ihm dies übertragen hat, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen mit deren Zustimmung über:

a)

auf den überlebenden Ehegatten

b)

auf die Kinder

c)

auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter

d)

auf die Eltern

e)

auf die Geschwister

f)

auf die sonstigen Erben

Wird innerhalb dieser Frist der Aufforderung nicht nachgekommen, so wird die Grabstätte durch die Ortsgemeinde Niederhorbach eingeebnet.

Belegung

Sterbejahr

Feld

Reihe

Nummer

Preisig, Ernst Christian

† 1982

RE

13

5

Der Nutzungsberechtigte/die Angehörigen werden gebeten, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen (Tel. 06343 701-315, E-Mail: friedhoefe@vgbza.de)

Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Bergzabern, 10.11.2025
Friedhofsverwaltung, Frau Roth