Einladung
Am Mittwoch, 08. Dezember 2021, um 19:00 Uhr findet im großen Saal im Haus des Gastes in Bad Bergzabern eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.
Tagesordnung | |
Öffentlich: | |
1. | Forstangelegenheiten |
- Forstwirtschaftsplan Stadt Bad Bergzabern 2022 | |
2. | Hebesatz 2021 für den Tourismusbeitrag der Stadt Bad Bergzabern |
3. | Beratung der Satzung zur Einrichtung einer Jugendvertretung nach § 56 b GemO |
4. | Ausbau der Lessingstraße 2. Bauabschnitt |
5. | Information über eine Eilentscheidung gemäß § 48 GemO |
6. | Auftragsvergaben |
7. | Informationen und Anfragen |
Nichtöffentlich: | |
1. | Sanierungsmaßnahmen |
2. | Grundstücksangelegenheiten |
3. | Miet- und Pachtangelegenheiten |
4. | Vertragsangelegenheiten |
5. | Personalangelegenheiten |
6. | Informationen und Anfragen |
Hinweis:
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl daher bei Bedarf begrenzt werden. Weiterhin sind hygienische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere:
- | Einhaltung des Mindestabstandes unter allen Anwesenden, |
- | Ausschluss von Personen mit akuten Atemwegs- und Lungenerkrankungen, |
- | Händehygiene. |
Bei der Sitzung gilt die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1 der 28. CoBeLVO. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen. Es sind die üblichen Nachweise (Zertifikate, Impfpass, Testnachweise etc.) vorzulegen.
Des Weiteren gilt die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 der 28. CoBeLVO. Es ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards beim Betreten, Durchqueren und Verlassen der Sitzungsräumlichkeit zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen festen Sitzplatz einnehmen.