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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 48/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aus dem Amtsbaltt Nr. 60 vom 24.11.2022

der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aus dem Amtsbaltt Nr. 60 vom 24.11.2022

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung:

Barrierefreiheit Wild- und Wanderpark Silz – Anlagen der Wasserversorgung

- Bekanntmachung vom 24.11.2022 -

Öffentliche Ausschreibung

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße schreibt die Barrierefreiheit Wild- und Wanderpark Südliche Weinstraße, Silz – Anlagen der Wasserversorgung öffentlich aus.

Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie im Internet unter

www.suedliche-weinstrasse.de > Aktuelles > Ausschreibungen > Aktuelle Ausschreibungen

www.auftragsboerse.de

76829 Landau i. d. Pfalz, den 21.11.2022
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
gez. Lauth (Zentrale Vergabestelle)

Öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

- Bekanntmachung vom 24.11.2022 -

Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag am 12.12.2022 in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Zimmer 234 (1. OG), während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund der Besuchersteuerung und des beschränkten Zuganges zum Kreishaus bitten wir um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail unter 06341 940 971 oder christoph.stoeffler@suedliche-weinstrasse.de.

Die o.g. Unterlagen können auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.suedliche-weinstrasse.de (Kategorie „Verwaltung & Politik“ – „Kreisrecht“ – Register „Zentrale Aufgaben und Finanzen“) abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Vorschläge sind bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Referat Z2 (Finanzen und Beteiligungen) –, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, schriftlich einzureichen.

Landau in der Pfalz, den 23.11.2022
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
gez. Dietmar Seefeldt
Landrat