Der Gemeinderat beriet im öffentlichen Teil der Sitzung zunächst über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan. Einstimmig bei einer Enthaltung stimmte der Rat der zweiten Nachtragshaushaltssatzung mit dem ersten Nachtragshaushaltsplan 2023 zu.
Danach beschäftigte sich der Rat mit den Hebesätzen für das Jahr 2024. Diese wurden einstimmig wie folgt festgelegt (zum Vorjahr blieben diese unverändert):
Realsteuer
Grundsteuer A: 390 v.H.
Grundsteuer B: 470 v.H.
Gewerbesteuer: 390 v.H.
Hundesteuer
für den 1. Hund: 50,00 Euro
für den 2. Hund: 65,00 Euro
für jeden weiteren Hund: 100,00 Euro
Kampfhundesteuer
für den 1. Hund: 400,00 Euro
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund: 650,00 Euro
Mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen entschied der Rat den Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen unverändert bei 21,00 Euro / ha zu belassen.
Am Nebengebäude am August-Becker-Platz müssen zwei Holztüren und möglicherweise auch alte Holzfenster ausgetauscht werden. Mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme beschloss der Rat, den Architekten damit zu beauftragen, die notwendigen Angebote einzuholen. Die zusätzlichen Fenster/Türen sollen evtl. als Bedarfspositionen ausgeschrieben werden. Über eine Vergabe/Beauftragung soll nach Angebotseingabe entschieden werden. Der Einbau könnte in Eigenleistung durch den Gemeindearbeiter erfolgen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung stimmte der Gemeinderat einem Änderungsantrag für die Verfüllung/Rekultivierung der Sandgrube zu.