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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 48/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen für die Jahre 2024 und 2025 vom 18.11.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0,00

Euro

0,00

Euro

verzinste Kredite auf

0,00

Euro

200.000,00

Euro

zusammen auf

0,00

Euro

200.000,00

Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

2024

2025

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

2024

2025

auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

2024

2025

244.595,06 Euro

333.750,81 Euro

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen zum 31.12.2022 beträgt 3.636.964,67 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 3.569.909,67 Euro.

Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 119.670,00 Euro auf 3.450.239,67 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 11.130,00 Euro auf 3.439.109,67 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2024 und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2025 enthält, zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Pleisweiler-Oberhofen, 18.11.2024
Steven Barth
(Erster Beigeordneter)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und Auslegung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024 / 2025

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf, der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Bergzabern, 18.11.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
-Finanzabteilung-
Im Auftrag
Steffen Kuhn