Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 48/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberhausen für die Jahre 2024 und 2025 vom 25.11.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

§ 5 Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.360.552,55 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 2.399.796,86 Euro. Das Eigenkapital verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 82.030,00 Euro auf 2.317.766,86 Euro und verringert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 13.520,00 Euro auf 2.304.246,86 Euro.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500,00 EUR überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2025 enthält,

tritt sie am 1. Januar 2025 in Kraft.

Oberhausen, 25.11.2024
Jens Sprenger
Ortsbürgermeister