Die zum 15. November 2025 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge
(4. Quartal)
| a) | Grundsteuer mit Nebenabgaben |
| b) | Hundesteuer |
| c) | Gewerbesteuer |
| d) | Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühren |
| e) | Wiederkehrender Beitrag |
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zu überweisen; ansonsten werden die rückständigen Beträge zwangsweise eingezogen.
Sollten Sie sich für den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, bitten wir um umgehende Mitteilung unter der Telefon-Nr. 06343 701-451 oder per E-Mail an fad@vgbza.de.
Bitte beachten Sie, bei Überweisungen an die Stadt, die Ortsgemeinden, die Verbandsgemeindewerke oder den Tourismusverein SÜW - Bad Bergzabern e.V. aufgrund der seit Anfang Oktober 2025 eingeführten EU-weiten Regelung „Verification of Payee“ (kurz VoP – was so viel bedeutet wie: ein Abgleich von Empfängername und IBAN) immer als Kontoinhaber die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern (ohne Abkürzungen) zu verwenden – vielen Dank.
Unsere IBAN’s bleiben unverändert:
Sparkasse Südpfalz: DE21 5485 0010 0000 0000 75
VR Bank SÜW-Wasgau eG: DE34 5489 1300 0000 0273 08