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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 48/2025
Amtlicher Teil
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 Öffentliche Mahnung

Die zum 15. November 2025 fälligen Steuern, Gebühren und Beiträge

(4. Quartal)

a)

Grundsteuer mit Nebenabgaben

b)

Hundesteuer

c)

Gewerbesteuer

d)

Wasserbezugs- und Kanalbenutzungsgebühren

e)

Wiederkehrender Beitrag

sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort an die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zu überweisen; ansonsten werden die rückständigen Beträge zwangsweise eingezogen.

Sollten Sie sich für den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, bitten wir um umgehende Mitteilung unter der Telefon-Nr. 06343 701-451 oder per E-Mail an fad@vgbza.de.

Bitte beachten Sie, bei Überweisungen an die Stadt, die Ortsgemeinden, die Verbandsgemeindewerke oder den Tourismusverein SÜW - Bad Bergzabern e.V. aufgrund der seit Anfang Oktober 2025 eingeführten EU-weiten Regelung „Verification of Payee“ (kurz VoP – was so viel bedeutet wie: ein Abgleich von Empfängername und IBAN) immer als Kontoinhaber die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern (ohne Abkürzungen) zu verwenden – vielen Dank.

Unsere IBAN’s bleiben unverändert:

Sparkasse Südpfalz: DE21 5485 0010 0000 0000 75

VR Bank SÜW-Wasgau eG: DE34 5489 1300 0000 0273 08

Bad Bergzabern, 26. November 2025
- Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern-