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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 49/2022
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach für die Jahre 2022 und 2023 vom 28.11.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2022

2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.226.150,00 Euro

1.456.500,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.233.680,00 Euro

1.205.100,00 Euro

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

-7.530,00 Euro

251.400,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

2022

2023

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

26.200,00 Euro

285.110,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

35.720,00 Euro

63.500,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

117.210,00 Euro

50.000,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-81.490,00 Euro

13.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

55.290,00 Euro

-298.610,00 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

zinslose Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

verzinste Kredite auf

0,00 Euro

0,00 Euro

zusammen auf

0,00 Euro

0,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2022

2023

0,00 Euro

1.600.000,00 Euro

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2022

2023

0,00 Euro

51.000,00 Euro

§ 4

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2022

2023

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

350 v.H.

350 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

470 v.H.

470 v.H.

2. Gewerbesteuer nach Ertrag

390 v.H.

390 v.H.

3. Hundesteuer

a) für den ersten Hund

70,00 Euro

70,00 Euro

b) für den zweiten Hund

90,00 Euro

90,00 Euro

c) für jeden weiteren Hund

120,00 Euro

120,00 Euro

d) für den ersten gefährlichen Hund

600,00 Euro

600,00 Euro

e) für jeden weiteren gefährlichen Hund

800,00 Euro

800,00 Euro

II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden je Hektar wie folgt festgesetzt:

2022

2022

55,00 Euro

55,00 Euro

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt voraussichtlich 4.880.553,24 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 4.828.763,24 Euro. Das Eigenkapital sinkt zum Ende des Haushaltsjahres 2022 um voraussichtlich 7.530,00 auf 4.821.233,24 Euro und erhöht sich zum Ende des Haushaltsjahres 2023 um voraussichtlich 251.400,00 Euro auf 5.072.633,24 Euro.

§ 6

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 7

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Gleiszellen-Gleishorbach, 28.11.2022
Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach
Johann Kumpfmüller
(Ortsbürgermeister)