Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2022 | 2023 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.226.150,00 Euro | 1.456.500,00 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.233.680,00 Euro | 1.205.100,00 Euro |
| der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf | -7.530,00 Euro | 251.400,00 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | 2022 | 2023 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 26.200,00 Euro | 285.110,00 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 35.720,00 Euro | 63.500,00 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 117.210,00 Euro | 50.000,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -81.490,00 Euro | 13.500,00 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 55.290,00 Euro | -298.610,00 Euro |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| zinslose Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| verzinste Kredite auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| zusammen auf | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 Euro | 1.600.000,00 Euro |
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf
| 2022 | 2023 | |
| 0,00 Euro | 51.000,00 Euro |
§ 4
Steuern, Beiträge und Gebühren
I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2023 | |
| 1. Grundsteuer | ||
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v.H. | 350 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 470 v.H. | 470 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer nach Ertrag | 390 v.H. | 390 v.H. |
3. Hundesteuer
| a) für den ersten Hund | 70,00 Euro | 70,00 Euro |
| b) für den zweiten Hund | 90,00 Euro | 90,00 Euro |
| c) für jeden weiteren Hund | 120,00 Euro | 120,00 Euro |
| d) für den ersten gefährlichen Hund | 600,00 Euro | 600,00 Euro |
| e) für jeden weiteren gefährlichen Hund | 800,00 Euro | 800,00 Euro |
II. Die Sätze der Beiträge für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG) werden je Hektar wie folgt festgesetzt:
| 2022 | 2022 | |
| 55,00 Euro | 55,00 Euro |
Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.
§ 5
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt voraussichtlich 4.880.553,24 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 4.828.763,24 Euro. Das Eigenkapital sinkt zum Ende des Haushaltsjahres 2022 um voraussichtlich 7.530,00 auf 4.821.233,24 Euro und erhöht sich zum Ende des Haushaltsjahres 2023 um voraussichtlich 251.400,00 Euro auf 5.072.633,24 Euro.
§ 6
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
§ 7
In-Kraft-Treten
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.