– Bekanntmachung vom 24.11.2023 –
über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Klingenmünster Flurstücks-Nr. 3355
Nutzungsart: Weinberg
Lage: „Miedig“ Größe: 0,1120 ha
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter – Aktuelles Amtsblatt-.
– Bekanntmachung vom 24.11.2023 –
über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Albersweiler Flurstücks-Nr. 1016/57
Gemarkung Albersweiler Flurstücks-Nr. 1016/58
Gemarkung Albersweiler Flurstücks-Nr. 1016/59
Gemarkung Albersweiler Flurstücks-Nr. 1016/60
Gemarkung Albersweiler Flurstücks-Nr. 1016/63
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.
Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter –Aktuelles Amtsblatt-.
– Bekanntmachung vom 24.11.2023 –
Die Gesellschafterversammlung der Wild- und Wanderpark Südliche Weinstraße GmbH hat am
09. Oktober 2023 den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2022 der Wild- und Wanderpark Südliche Weinstraße GmbH entgegengenommen. Ebenfalls wurde in dieser Gesellschafterversammlung der Jahresabschluss 2022 festgestellt, dem Geschäftsführer Entlastung für das festgestellte Geschäftsjahr 2022 erteilt sowie die Ergebnisverwendung des erzielten Jahresüberschusses 2022 beschlossen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gemäß § 57 LKO i.V. mit § 90 Abs. 1 GemO in der Zeit vom 07. Dezember 2023 bis einschließlich 15. Dezember 2023 im Dienstgebäude der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Raum 232, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus, um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail unter 06341 940 971 oder christoph.stoeffler@suedliche-weinstrasse.de wird gebeten.
– Bekanntmachung vom 24.11.2023 –
Gemäß § 57 Landkreisordnung i. V. m. § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Südliche Weinstraße für das Jahr 2024 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Kreistag am 11.12.2023 in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, Zimmer 232 (1. OG), während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung zur Einsichtnahme aus.
Zur besseren Vorbereitung und um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um vorherige Anmeldung per Telefon oder E-Mail unter 06341 940 971 / -972 oder christoph.stoeffler@suedliche-weinstrasse.de bzw. hanna.spies@suedliche-weinstrasse.de.
Die o.g. Unterlagen können auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.suedliche-weinstrasse.de („Menü“ in der Rubrik „Ihre Kreisverwaltung“ unter dem Punkt „Kreisrecht“, Register „Zentrale Aufgaben und Finanzen“) abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind. Vorschläge sind bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße – Referat Z2 (Finanzen und Beteiligungen) –, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, schriftlich einzureichen.