Wer ein altes Gebäude besitzt oder neu erworben hat, muss folgendes beachten:
Wenn ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt, müssen für bauliche Veränderungen entsprechende sanierungsrechtliche Genehmigungen eingeholt werden.
Die Instandhaltung und Sanierung eines Gebäudes können große Herausforderungen sein - in vielerlei Hinsicht.
Die Verbandsgemeinde bittet dennoch alle Immobilienbesitzer, die genannten Punkte zu beachten.
Informationen zu Mängeln an Gebäuden, die der Verbandsgemeindeverwaltung gemeldet, oder die von der Ordnungsbehörde festgestellt werden, werden umgehend an die untere Bauaufsichtsbehörde als zuständige Stelle weitergeleitet.
Für Bauprojekte im Bad Bergzaberner Sanierungsgebiet können Informationen im Sanierungsbüro der Stadt, Königstr. 43, erfragt werden. Kontakt: Frau Henß, 06359 801680.
Bei Fragen zur Umsetzung baulicher Maßnahmen steht die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Tel. 06343 701-311, Mail: bauabteilung@vgbza.de gerne zu Verfügung.