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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 5/2024
Nachrichten aus der Verbandsgemeinde
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Informationen für Immobilienbesitzer

Die Altbauten in unserer Verbandsgemeinde tragen viel zum besonderen Charakter der Region Bad Bergzaberner Land bei.

Aus gegebenem Anlass wird auf folgendes hingewiesen.

Wer ein altes Gebäude besitzt oder neu erworben hat, muss folgendes beachten:

  • Durch ein Gebäude und dessen Bausubstanz darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit entstehen. Es müssen, wenn notwendig, Absicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet werden muss, um Gefahren insbesondere für Leib und Leben, beispielsweise durch vom Gebäude in den öffentlichen Bereich fallende Bestandteile, zu vermeiden. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Pflichten obliegt der unteren Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.
  • Falls ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, müssen die hier geltenden besonderen Bestimmungen beachtet werden.
  • Die Straßenreinigungspflicht besteht für alle Anlieger.

Wenn ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet liegt, müssen für bauliche Veränderungen entsprechende sanierungsrechtliche Genehmigungen eingeholt werden.

Die Instandhaltung und Sanierung eines Gebäudes können große Herausforderungen sein - in vielerlei Hinsicht.

Die Verbandsgemeinde bittet dennoch alle Immobilienbesitzer, die genannten Punkte zu beachten.

Informationen zu Mängeln an Gebäuden, die der Verbandsgemeindeverwaltung gemeldet, oder die von der Ordnungsbehörde festgestellt werden, werden umgehend an die untere Bauaufsichtsbehörde als zuständige Stelle weitergeleitet.

Für Bauprojekte im Bad Bergzaberner Sanierungsgebiet können Informationen im Sanierungsbüro der Stadt, Königstr. 43, erfragt werden. Kontakt: Frau Henß, 06359 801680.

Bei Fragen zur Umsetzung baulicher Maßnahmen steht die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung, Tel. 06343 701-311, Mail: bauabteilung@vgbza.de gerne zu Verfügung.

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