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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Längelsstraße“ der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

II. Durchführung der öffentlichen Auslegung

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 auf Antrag eines Eigentümers die Aufstellung des Bebauungsplans „Längelsstraße“ beschlossen.

Die Aufstellung dieses Bebauungsplans ist erforderlich, um die rechtliche Grundlage für die Errichtung eines Hauses in zweiter Reihe auf einem bisher unbebauten Grundstück mit Erschließung über die Längelsstraße zu schaffen. Geplant ist die Errichtung eines größeren, zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Satteldach in Nord-Süd Ausrichtung und einem angebauten Carport. Das Plangebiet begrenzt sich auf das Grundstück Fl. 359/1 mit 1.629 m², siehe auch nachfolgenden Lageplan.

Bei der Planaufstellung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (Nachverdichtung). Außerdem wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen vorbereitet oder begründet. Für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes bestehen keine Anhaltspunkte.

Daher wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufgestellt und von einer Umweltprüfung sowie der Erstellung eines Umweltberichts abgesehen.

II. Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB

In seiner Sitzung am 16.11.2022 hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach dem ihm vorgelegten Bebauungsplanentwurf zugestimmt und anschließend dessen öffentlichen Auslegung beschlossen.

Da die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren erfolgt, wird von der Durchführung einer frühzeitigen Bürger- bzw. einer frühzeitigen Behördenbeteiligung abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt mit Begründung, zeichnerischen sowie textlichen Festsetzungen, Bebauungskonzept sowie der Artenschutzvorprüfung in der Zeit vom 22. Dezember 2022 bis einschl. 31. Januar 2023 bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, im Schloss, Zimmer 305, während der Dienststunden öffentlich aus. Zusätzlich werden sämtliche vorliegenden Unterlagen ebenfalls digital auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für die Dauer der Offenlage unter Aktuelles/Bauleitplanung zur Ansicht und Herunterladen zur Verfügung gestellt.

Während der o.g. Auslegungsfrist besteht für jedermann die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern die Unterlagen einzusehen und zum Bebauungsplanentwurf schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen. Die Verwaltung bittet um vorrangige Nutzung der digitalen Einsichtnahme.

Über die abgegebenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- (Normenkontrollverfahren) kann unzulässig sein, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange parallel an der Offenlage beteiligt.

Für die Ortsgemeinde Schweigen-Rechtenbach
Bad Bergzabern, 08.12.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
(Forstner)

Lageplan: