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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 50/2022
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 19. Sitzung des Gemeinderates von Kapellen-Drusweiler vom 07. Juli 2022

Der Gemeinderat beschloss mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen das System von einmaligen Straßenausbaubeiträgen auf wiederkehrende Beiträge umzustellen. Die vorliegende Fassung der Satzung wurde mit Wirkung ab 01.01.2022 beschlossen.

Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Änderungssatzung sowie der Anlage Betriebsartentabelle (Stand 01.06.2022) zur Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrags in der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler vom 09.12.2020 zu.

Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Höhe des Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler (Hebesatzsatzung) mit einem Hebesatz von 8,5 v.H.

Betreffs des Giganetz-Ausbaus im Landkreis SÜW ist der Gemeinderat mit der temporären Aufgabenübertragung an den Landkreis zur Beantragung von Beratungsleistungen sowie der Durchführung des Infrastrukturausbus im Rahmen des „Graue-Flecken-Programms“ einverstanden und beschloss hierzu mit 4 Ja- und 2 Nein-Stimmen sowie 4 Enthaltungen die Aufgabenübertragung von der Ortsgemeinde auf die Verbandsgemeinde und von dieser auf den Landkreis Südliche Weinstraße. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.

Des Weiteren musste als Ergänzung zum Beschluss vom 05. Mai 2022, bezüglich der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für den Bereich der Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler, über die Ausweisung von Wohnmobilstellplätzen beraten und beschlossen werden. Einstimmig stimmte der Rat der Ergänzung zu, zwei Bereiche im Ortsbereich als Wohnmobilstellplätze auszuweisen.

Auch einstimmig wurde die Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung der Wasgauhalle beschlossen.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers zur Pflege der gemeindeeigenen Grünflächen zum Preis von 7.990,00 Euro inkl. MwSt. zu. Die erforderlichen Mittel zur Finanzierung dieser Maßnahme stehen im Haushaltplan 2022 unter der sachlich richtigen Buchungsstelle 11430-071900-38-13 in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Erdgeschosses als eingeschossiger Anbau an das Wohnhaus auf der Fl.St.Nr. 3156/8 wurde einstimmig erteilt. Auch das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer PV-Anlage auf der Fl.St.Nr. 363 wurde einstimmig erteilt.

Zuletzt stimmte der Rat einstimmig der Spende an den Sportverein in Höhe von 500 Euro zu.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat die Erstellung eines Gewerbegebiets weiterzuverfolgen.

VG-Verwaltung