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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 50/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niederotterbach für die Jahre 2024 und 2025 vom 04.12.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf:

§ 5

Steuern, Beiträge und Gebühren

I. Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

II. Der Satz für den Beitrag für die Unterhaltungskosten und Investitionsaufwendungen der Feld-, Weinbergs- und Waldwege (§§ 7, 8 und 11 KAG)

werden pro Hektar festgesetzt auf

Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 983.434,68 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.029.424,18 €. Das Eigenkapital verbessert sich zum Ende des Haushaltsjahres 2024 um voraussichtlich 14.390,00 € auf 1.043.814,18 € und verbessert zum Ende des Haushaltsjahres 2025 um voraussichtlich 33.660,00 € auf 1.077.474,18 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 200,00 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.500 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

In-Kraft-Treten

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und, soweit sie Bestimmungen für das Haushaltsjahr 2025 enthält, tritt sie am 1. Januar 2025 in Kraft.

Niederotterbach, den 04.12.2024
Ortsgemeinde Niederotterbach
Martin Schwöbel
(Ortsbürgermeister)