Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
In der Lessingstraße (Grundschulbereich) wird ab der Stauffenbergstraße, in Fahrrichtung Friedrich-Ebert-Straße, eine Einbahnstraße angeordnet. Die Einbahnstraße endet hinter der Fußgängerquerung. Der Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen.
Sachverhalt:
In der Lessingstraße befindet sich einer der Hauptzugangsbereiche zur Grundschule in Bad Bergzabern. In diesem Bereich kommt es, zu den Hol- und Bringzeiten, immer zu einem hohen Verkehrsaufkommen durch „Elterntaxis“. In dieser Zeit nutzen Schulkinder die Gehwege und die Querung der Lessingstraße zu Fuß. Gerade im Begegnungsverkehr wird hier oft auch der niveaugleich ausgebaute Gehweg überfahren. Auch liegt die Konzentration der Fahrzeugführer auf dem Fahrzeugverkehr und nicht auf den Schulkindern. Im Bereich der Querungshilfe kommt es regelmäßig zu einem Rückstau, da hier nur ein Fahrzeug passieren kann. Dadurch wenden auch Fahrzeug in diesem neuralgischen Bereich. In der Gesamtbetrachtung entstehen regelmäßig sehr unübersichtliche Situationen im Bereich des Seitenstreifens und der Engstelle der Fußgängerquerung
Dies stellt eine große Gefährdung der Schulkinder dar.
Begründung:
Der zunehmende Fahrzeugverkehr von Eltern, welche ihre Kinder direkt vor die Grundschule bringen, hat in letzter Zeit wieder zugenommen. Daher war eine neue Beurteilung der Verkehrssituation in der Lessingstraße, vor der Grundschule, erforderlich. In Abstimmung mit der Stadt Bad Bergzabern, als Straßenbaulastträger, und der Leitung der Grundschule wurde nun festgelegt, dass in einem Verkehrsversuch, eine Einbahnstraße eingerichtet werden soll. Durch den entfallenden Gegenverkehr ist ein einfacheres Ausfahren aus dem Seitenstreifen möglich. Wendemanöver sind nicht mehr zulässig. Auch können sich die Schulkinder, bei ihrem Schulweg, auf Fahrzeuge aus einer Richtung konzentrieren.
Das Ende der Einbahnstraße hinter der Fußgängerquerung stellt die geringstmögliche Einschränkung der Anwohner dar. Über die angrenzenden Straßen (Sundahlstraße, Petronellastraße, Stauffenbergstraße) ist eine gute Nutzung der Einbahnstraße möglich. Im Versuchszeitraum wird die Verkehrsentwicklung beobachtet und danach über eine endgültige Anordnung der Einbahnstraße entschieden.
Die angeordnete Maßnahme ist daher zweckmäßig und geeignet, um das Ziel eines geordneten Verkehrsflusses in diesem Bereich zu erreichen.
Damit wird die Sicherheit für die Schulkinder erhöht.