Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bebauungsplan „Ortsmitte“ der Ortsgemeinde Birkenhördt

Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Birkenhördt hat in seiner Sitzung am 06.11.2025 auf Grundlage des Ergebnisses der freiwilligen, frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung sowie den textlichen Festsetzungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen werden im Internet veröffentlicht.

  • Umweltbericht mit integriertem Fachbeitrag Naturschutz
    Das ca. 1,4 ha große Plangebiet umfasst den zentralen Ortsmittelpunkt.
    Das Plangebiet wird wie folgt abgegrenzt:
    - Die Südgrenze bilden die südlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 144/2, 470/5, 145/4, 189/3, 190 und 192 (Anwesen Hauptstraße 38-48) nördlich der B 427
    - Die Westgrenze die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 192, 193 und 187/3 (Anwesen Hauptstraße 46, 48 und das Kirchengrundstück mit Garten)
    - Die Nordgrenze die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 187/3 sowie 566 (Kirchengrundstück sowie Anwesen Rustelstraße 6A)
    - Die Ostgrenze die östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 144/2, 571, 568, 567/5 sowie 566 (Anwesen Hauptstraße 38 sowie Rustelstraße 2 bis 6A).

Der Geltungsbereich und dessen Lage sind im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans für den o. g. Bereich ist mit Begründung, den textlichen Festsetzungen und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vom 15. Dezember 2025 bis 26. Januar 2026 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter „Aktuelles/Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich sind die genannten Unterlagen bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 304, 76887 Bad Bergzabern, während der Dienstzeit öffentlich ausgelegt.

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Stellungnahmen können per E-Mail unter Bauleitplanung@vgbza.de, schriftlich per Post (Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Bauabteilung Zimmer 304, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern) oder zur Niederschrift bei den zuvor genannten Kontaktdaten vorgebracht werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutzhinweis

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.vg-bad-bergzabern.de/Impressum/Datenschutzhinweise/

Für die Ortsgemeinde Birkenhördt
Bad Bergzabern, 08.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Im Auftrag
Scherm