Dem Ortsbeirat lag ein Bauvorhaben für einen Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf der Fl.St.Nr. 482/7 vor. Dem Bauantrag lagen drei Befreiungsanträge bei. Diese wurden begründet und Bezugsfälle beigefügt. Es wurde wie folgt abgestimmt:
Überschreitung der Baugrenze: 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Errichtung des Hauses mit zweigeschossiger Bauweise: 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Errichtung des Hauses mit Außenflächen in Holz: 3 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung