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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 51/2022
Amtlicher Teil
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​​​​​​​Aufhebung der Bebauungspläne „Süd“ und „Süd 1. Änderung und Erweiterung“ der Ortsgemeinde Klingenmünster

1. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist

Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21)

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.09.2021 (GVBl. S. 543)

2. Satzung

Auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinderates vom 03.11.2016 haben die Bebauungspläne in der Zeit vom 25.01.2018 bis einschließlich 26.02.2018 zum Zwecke der Aufhebung öffentlich ausgelegen. Die Offenlage war zuvor im Amtsblatt „Südpfalz Kurier“ vom 17.01.2018 öffentlich bekannt gemacht worden. Der Gemeinderat Klingenmünster hat in seiner Sitzung am 15.12.2022, nachdem während der öffentlichen Auslegung und anschließenden Behördenbeteiligung keinerlei Stellungnahmen eingegangen sind, die Bebauungspläne „Süd“ und „Süd 1. Änderung und Erweiterung“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 88 LBauO auch die gestalterischen (örtlichen) Bauvorschriften jeweils als Satzung aufgehoben.

Der Geltungsbereich der aufgehobenen Satzungen beginnt auf der Nordseite der Weinstraße an der Einmündung der Straße „Im oberen Heißbühl“, folgt deren Verlauf bis zur prot. Kirche, und biegt am Anwesen Weinstr. 24 (Fl.Nr. 1171) nach Osten ab zur Straße „Im Winkel“. Es verläuft dann zwischen der dortigen Bebauung und dem Klosteranwesen nach Osten zur Bahnhofstraße an deren Nordseite es bis zum Anwesen Bahnhofstraße 7 (FlNr. 2403/28). Dort biegt es nach Süde ab und folgt dem Lauf der Poststraße, biegt nochmal zur Bahnhofstraße ab und verläuft hinter der Kaiserstraße nach Süden bis zur südl. Bebauung der August-Becker-Straße. Es verläuft südl. der Bebauung der August-Becker-Straße nach Westen bis Friedhofstraße, umschließt die Bebauung an der Karl-Hoffmann-Straße und verläuft an der Westseite der Straße „Im oberen Heißbühl“ wieder an die Weinstraße, siehe auch nachfolgenden Lageplan.

3. Begründung (für die Aufhebung)

Die Bebauungspläne trafen, verglichen mit heutigen Plänen, relativ wenige aber strikte Festsetzungen, auch hinsichtlich Baugrenzen und Geschosszahl. Zwischenzeitlich ist das Gebiet bis auf wenige Baulücken bebaut worden. Die bauliche Entwicklung hat sich durch gewährte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans teilweise entfernt.

Durch die zwischenzeitlich weitgehend erfolgte Bebauung der Grundstücke ist der Planbereich inzwischen so vorgeprägt, dass auch nach einer Aufhebung der Bebauungspläne auf der Grundlage von § 34 BauGB eine städtebaulich geordnete bauliche Nutzung des Baugebietes im bisherigen Rahmen weiter gewährleistet und somit der Fortbestand des Bebauungsplans nicht erforderlich ist. Auch wird kein zusätzlicher Konflikt zwischen Wohnbebauung und landwirtschaftlichen Betrieben in der übrigen Ortslage begründet. Der Bebauungsplan „Süd 1. Änderung und Erweiterung“ leidet zudem unter einem Ausfertigungsmangel, sodass er nicht rechtswirksam ist. Aufgrund der stattgefundenen abweichenden Entwicklung ist eine Heilung durch bloßes Nachholen der Ausfertigung ausgeschlossen. Durch die fast vollständig erfolgte Bebauung des Plangebiets bietet § 34 BauGB aber eine ausreichende baurechtliche Grundlage für eine städtebaulich geordnete Bebauung des gesamten Gebietes, sodass die Erstellung eines neuen Bebauungsplans mit an die aktuelle Situation angepassten Festsetzungen nicht mehr erforderlich ist. Deshalb können die bestehenden Bebauungspläne ersatzlos aufgehoben werden.

Hiermit werden die Aufhebungssatzungen ausgefertigt.

Klingenmünster, 15.12.2022
K. Flory
Ortsbürgermeisterin

Lageplan: