Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 58 Abs. 4 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes vom 14.07.1953 (BGBl. I S. 591), neu verabschiedet gemäß Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Pleisweiler-Oberhofen in seiner Sitzung am 14.11.2023 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Der in der Gewanne „Hammersäcker“ der Gemarkung Pleisweiler-Oberhofen liegende Wirtschaftsweg mit der Plan-Nr. 2832 wird mit seiner gesamten Fläche von 117 m² eingezogen:
Die bisherige Widmung und die sich daraus ergebenden Nutzungsrechte werden aufgehoben. Der Weg und die Aufhebungsfläche ist in dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist, gekennzeichnet.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Lageplan:
Hinweis
Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz auf Folgendes hingewiesen:
(1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
(2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.