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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
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Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus in Böllenborn

1. Örtliche Vereine:

Jedem örtlichen Verein steht das Dorfgemeinschaftshaus ihre Veranstaltungen im Jahr kostenfrei zur Verfügung. Hierzu zählt auch die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses für Übungsstunden und Sitzungen örtlicher Vereine und Gruppierungen.

2. Nutzung der Halle:

a) Gewerbliche Veranstaltungen und alle Veranstaltungen, bei denen Eintritt erhoben wird.

Einheimische

200,00 €

Auswärtige

350,00 €

b) Private Veranstaltungen

Einheimische

150,00 €

Auswärtige

350,00 €

c) Vereinsveranstaltungen

Örtliche Vereine

frei

Auswärtige Vereine

250,00 €

d) Beerdigungen

Einheimische

80,00 €

Auswärtige

150,00 €

3. Haftpflichtversicherung:

Pauschal

20,00 €

4. Nebenkosten:

Heizkostenpauschale

30,00 €

Stromkosten (pro kWh)

0,55 €

5. Reinigungskosten:

Je Arbeitskraft/Std. nach Anfall

15,00 €

6. Kaution (bei Schlüsselübergabe zu entrichten):

Je nach Bedarf, doppelte Nutzungsgebühr für Halle

Die angegebenen Gebühren gelten pro Veranstaltung und verstehen sich zuzüglich der unter Nr. 3-5 genannten Nebenkosten.

Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Böllenborn in seiner Sitzung am 20.11.2023 beschlossen und tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Böllenborn, den 08.12.2023
Bärbel Drieß, Ortsbürgermeisterin