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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 51/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zur Weinlagenänderung im Geltungsbereich der Gemeinde Gleiszellen-Gleishorbach

Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum in Neustadt hat mitgeteilt, dass im Flurbereinigungsverfahren Gleiszellen-Gleishorbach III der neue Rechtszustand eingetreten und die Berichtigung der öffentlichen Bücher erfolgt ist.

Hiervon betroffen ist in der Abgrenzung die Einzellage Frühmess (810311).

Unter Bezugnahme auf §79 des Flurbereinigungsgesetzes i.d.F. vom 16.03.1976 - BGB.I S 546 zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 - BGBI I S 2794 - und die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Flurbereinigungsbehörden mit den Weinbaufachstellen bei der Anbauregelung und der Aktualisierung der EU-Weinbaukartei im Rahmen der ländlichen Bodenordnung (ZusFlurbWein) vom 19.12.2006, ist die Berichtigung bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführten Weinbergsrolle durchzuführen. Weinbauliche Belange wurden bei der Festsetzung der Weinlage berücksichtigt.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 06.01.2025 bis 06.02.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Zimmer 203, zur Einsicht aus.