Katasterauszug mit Geltungsbereich
Katasterauszug mit Geltungsbereich
I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.08.2025, auf Antrag einer Vorhabenträgerin, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Luitpoldstraße“ 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 i. V. m. § 13 BauGB beschlossen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung des Stadtrates am 06.11.2025 dahingehend berichtigt, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 i. V. m. § 13a BauGB aufgestellt wird. Weiterhin soll der Bebauungsplan den Titel „Bismarckstraße 4“, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Luitpoldstraße“ erhalten.
Ziele und Zwecke der Änderung:
Gemäß den Vorschriften der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Bauleitpläne in eigener Verantwortung zu erstellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Die Volks- und Raiffeisenbank Südliche Weinstraße-Wasgau (VR Bank) beabsichtigt, das denkmalgeschützte Gebäude in der Bismarckstraße 4 in Bad Bergzabern zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen. Zukünftig soll das Gebäude als Verwaltungsstandort der VR Bank dienen. Geplant ist die Einrichtung von Büro- und Verwaltungsräumen.
Der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan weist das Vorhabengrundstück jedoch als reines Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus. In solchen Gebieten sind ausschließlich Wohngebäude sowie Einrichtungen zur Kinderbetreuung zulässig. Verwaltungsnutzungen gehören nicht zu den abschließend aufgeführten Nutzungen nach § 3 Abs. 2 und 3 BauNVO.
Die Realisierung des Vorhabens erfolgt daher durch eine Teilaufhebung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes „Luitpoldstraße“ an betroffener Stelle sowie der Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB. Anstelle des allgemeinen Nutzungskatalogs nach den §§ 1–12 BauNVO wird eine konkrete, auf das Vorhaben abgestimmte Nutzungsart festgesetzt. Das betroffene Flurstück 794/1 wird künftig als Fläche für Büro- und Verwaltungsgebäude festgesetzt
Diese Vorgehensweise ermöglicht eine zielgerichtete und rechtssichere Umsetzung der geplanten Umnutzung des bestehenden Gebäudes zu einem Büro- und Verwaltungsgebäude. Zusätzlich ist im südlichen Bereich des Grundstücks eine Stellplatzfläche vorgesehen, um den notwendigen Bedarf an Parkmöglichkeiten sicherzustellen.
Umweltbezogene Informationen:
Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a BauGB als sonstige Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Voraussetzung für die Anwendung dieser Verfahrensart ist, dass keine Hinweise auf eine mögliche Beeinträchtigung der Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB (FFH- und Vogelschutzgebiete) vorliegen.
Daher wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, und von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Ein separates Fachgutachten zur Eingriffsregelung nach § 1a in Verbindung mit § 21 BNatSchG muss gemäß § 13a BauGB nicht durchgeführt werden.
II. Bekanntmachung über Anerkennung des Planentwurfes
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.11.2025 den vorliegenden Planentwurf mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bismarckstraße 4“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Luitpoldstraße" anerkannt.
III. Durchführung der Veröffentlichung im Internet und zusätzlich über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Weiterhin hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.11.2025 zur Fortführung des Verfahrens die Durchführung der Offenlage mit paralleler Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich
Ort und Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplanverfahren werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und um die Abgabe ihrer Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gebeten.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bismarckstraße 4“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Luitpoldstraße" (Planzeichnung sowie textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) wird mit zugehöriger Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan vom
19. Dezember 2025 bis 23. Januar 2026
auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern unter „Aktuelles/Bauleitplanung“ veröffentlicht. Zusätzlich sind die genannten Unterlagen bei der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 304, 76887 Bad Bergzabern, während der Dienstzeit öffentlich ausgelegt.
Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen
| - | Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. |
| - | Stellungnahmen können per E-Mail unter Bauleitplanung@vgbza.de, schriftlich per Post (Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Bauabteilung Zimmer 304, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern) oder zur Niederschrift bei den zuvor genannten Kontaktdaten vorgebracht werden. |
| - | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben. |
Datenschutzhinweis
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.vg-bad-bergzabern.de/Impressum/Datenschutzhinweise/