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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 21. November 2023

Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich das Gremium mit der Haushaltssatzung. Einstimmig bei zwei Enthaltungen empfahl der Verbandsgemeinderat den Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024.

Zur Beschaffung einer Drehleiter (DLAK 23-12) mit Gelenkteil für die Feuerwehreinheit Bad Bergzabern beschloss der Ausschuss einstimmig, den Auftrag an die Firma Rosenbauer Deutschland GmbH aus Karlsruhe, gemäß Angebot vom 20.10.2023, zu einem Gesamtpreis von 976.252,20 Euro zu vergeben.

Für den Austausch von Abdeckungen der Überlaufrinnen im Rebmeerbad Bad Bergzabern (Freibad) empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung zu beschließen. Weiterhin empfahl der Haupt- und Finanzausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu bevollmächtigen. Auch für den Austausch der Mess- und Regeltechnik im Rebmeerbad wurde dem Rat einstimmig empfohlen, die Durchführung einer beschränkten Ausschreibung zu beschließen und die Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter zu bevollmächtigen.

Hinsichtlich der Umstellung auf LED-Beleuchtung in der Schwimmhalle des Rebmeerbades empfahl der Ausschuss dem Verbandsgemeinderat einstimmig eine beschränkte Ausschreibung.

Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit der Fahrradwerkstatt „Haus der Familie“ und beschloss einstimmig, die Miete in Höhe von jährlich 1.080,00 Euro zeitlich befristet bis zum Umzug in die “Alte Druckerei“ weiter zu bezahlen. Entsprechende Mittel werden für das Haushaltsjahr 2024 unter der Buchungsstelle 31400-562100 bereitgestellt.

Zum Tagesordnungspunkt „Kommunale Wärmeplanung“ empfahl der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, einer Übertragung der Aufgabe „Erstellung eines kommunalen Wärmeplans“ auf die Verbandsgemeinde, gem. § 67 Abs. 5 GemO, zuzustimmen.

Ferner beschäftigte sich das Gremium mit der Unterhaltung der Gewässer 3. Ordnung und empfahl dem Rat einstimmig, den bestehenden Vertrag mit der Firma Kempf aus Darstein zu kündigen und die notwendigen Arbeiten neu auszuschreiben.

Zum Schluss erläuterte der Vorsitzende verschiedene Angelegenheiten und gab Informationen bekannt.

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