Der Ausschuss stellte fest, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung der Gemeinden vermittelt.
Der Ausschuss beschloss deshalb einstimmig dem Gemeinderat zu empfehlen, den vorliegenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen.
Des Weiteren empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. Dies wurde einstimmig beschlossen.