Am Sonntag, 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters sowie des Ortsbeirats - Gemeinderats – Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags -
und
am Sonntag, 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/ Stadtbürgermeisters - Bürgermeisterin/Bürgermeisters statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr, bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen erhalten.