Der Gemeinderat beschäftigte sich zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung mit dem Grundsatzbeschluss zum Beitritt zur gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zur Realisierung von Energieprojekten. Einstimmig entschied das Gremium den grundsätzlichen Beitritt der Ortsgemeinde zur genannten AöR. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Umsetzungsschritte zur Gründung vorzunehmen.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Entwürfe der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung als Satzung auszufertigen. Der Ortsbürgermeister wurde durch einen einstimmigen Beschluss dazu ermächtigt, eine Entscheidung über den vorzeitigen Abbau von Grabstätten bis zu 5 Jahren vor Ablauf der Ruhefrist gem. § 22 Abs 1 der Friedhofssatzung, eigenständig zu entscheiden. Mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen beschloss der Rat, die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung der Parkzeit im Bereich der Parkverbotszone „Untere Hauptstraße“ und „Gerbertshohl“. Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde gebeten, die beschlossene Regelung anzuordnen.
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben Untere Hauptstraße, Fl.St.Nr. 32/1 einstimmig sein Einvernehmen. Zusätzlich soll mit dem Antragsteller eine Vereinbarung über eine Haftungsfreistellung für die Ortsgemeinde geschlossen werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat ein Grundstück zu erwerben.