| 1. | Für das Land Rheinland-Pfalz beginnt das Schuljahr 2026/2027 am 10. August 2026. In diesem Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 31. August 2026 das 6. Lebensjahr vollenden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihre Kinder in der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden. |
| 2. | Zur Anmeldung sind von einer Begleitperson (Erziehungsberechtigte) Geburtsurkunde oder Familienbuch oder den Aufnahmeschein/Registrierschein und eine Bescheinigung des Kindergartens vorzulegen. |
| 3. | Kinder, die im Schuljahr 2025/2026 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sind bei dem nachgenannten Termin erneut anzumelden. |
| 4. | Kinder im schulpflichtigen Alter, die körperlich oder geistig noch nicht genügend entwickelt sind, können auf Antrag vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie sind jedoch bei dem nachgenannten Einschreibungstermin vorzustellen. |
| 5. | Kinder, die ab dem 01. September 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Entscheidend für die vorzeitige Aufnahme in die Schule ist, dass auf Grund der Entwicklung des Kindes zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Die Schuleinschreibungstermine für Kann-Kinder erfolgen erst im kommenden Jahr und werden zur gegebenen Zeit veröffentlicht. |
Die Schuleinschreibung für die Pflichtkinder wird bei den genannten Grundschulen zu folgenden Terminen durchgeführt:
Dienstag, 04. Februar 2025 von 16.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 05. Februar 2025 von 16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, 11. Februar 2025 von 16.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 12. Februar 2025 von 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, 14. Februar 2025 von 9.30 bis 12.00 Uhr
Bitte reservieren Sie sich einen Termin an einem dieser Tage über die Buchungslisten, die in den Kindergärten ausgehängt werden.
Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06343 989620 ein anderer Termin vereinbart werden.
Montag, 10. Februar 2025 ab 13.30 Uhr
im Erdgeschoss der Grundschule.
Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06343 1211 ein anderer Termin vereinbart werden.
Freitag, 21. Februar 2025 von 10.30 bis 12.00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule.
Für die Eltern, die an diesem Termin verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06343 1248 ein anderer Termin vereinbart werden.
Dienstag, 18. Februar 2025 von 14.00 bis 15.30 Uhr
im EG der Grundschule.
Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06340 260 ein anderer Termin vereinbart werden.
Mittwoch, 19. Februar 2025 von 14.00 bis 16.00 Uhr
im Sekretariat.
Für die Eltern, die an diesen Terminen verhindert sind, kann telefonisch unter der Rufnummer 06349 8818 ein anderer Termin vereinbart werden.
Wichtig!
Alle Erziehungsberechtigten werden gebeten, bei der Anmeldung zum Schulbesuch eine Bescheinigung des Kindergartens vorzulegen.
Die Erziehungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die vorgenannten Termine wahrzunehmen.