Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Hiermit wird gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Bad Bergzabern in der derzeit gültigen Fassung auf den Ablauf des Nutzungsrechtes an der u.g. Grabstätte hingewiesen.

Da es sich um Reihengrabstätten auf dem Alten Friedhof handelt und diese nicht verlängert werden können, werden die entsprechenden Grabstätten nach Ablauf des Nutzungsrechtes durch die Stadt Bad Bergzabern aufgelöst und eingeebnet.

Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Bergzabern, den 26.01.2026
Garten- und Friedhofsamt der Stadt Bad Bergzabern
Frau Ziegler
Tel: 06343/701602 oder friedhoefe@vgbza.de