| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67435 Neustadt a. d. Wstr., 29.01.2026 |
| (DLR) Rheinpfalz | Breitenweg 71 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06321/671-0 Telefax: 06321/671-1250 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Winden - Steinweiler | Internet: www.dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 41416-HA5.1. |
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Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Winden - Steinweiler
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz
Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Winden - Steinweiler, Landkreis Germersheim liegen die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung am
am Mittwoch, dem 04.03.2026 in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
sowie am Donnerstag, dem 05.03.2026 von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
im Bürgerhaus Winden (kl. Sitzungssaal), Raiffeisenstraße 15, 76872 Winden
zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Zu der vorstehend angegebenen Zeit werden Bedienstete des DLR Rheinpfalz zur Aufklärung und Erläuterung anwesend sein.
Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung wird festgesetzt auf
Donnerstag, dem 05.03.2026, um 14.00 Uhr
im Bürgerhaus Winden (kl. Sitzungssaal), Raiffeisenstraße 15, 76872 Winden,
zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Einzelnen erläutert.
Jedem Beteiligten wird außerdem ein Auszug aus dem Nachweis des Alten Bestandes zugestellt, der seine zum Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Winden - Steinweiler zugezogenen Grundstücke mit Wertermittlungsergebnissen enthält.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder in Textform bis zum 20.03.2026 erhoben werden. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt.
Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, der Land- und Geldabfindung und der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Verfahrensgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, dass ihm Grundstücke in einer Lage zugeteilt werden, in der er keinen Vorbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Verfahrensgebietes einzusehen.
Lässt ein Beteiligter sich durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.B. Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Vollmachtsvordrucke können beim DLR Rheinpfalz, Konrad-Adenauer-Str. 35, 67433 Neustadt a. d. W. in Empfang genommen bzw. beim DLR Rheinpfalz, Breitenweg 71, 67435 Neustadt a. d. Wstr. angefordert werden.
Vollmachtsvordrucke stehen online unter https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/DLR-Rheinpfalz/V41416
am Ende unter Nr. 10 „Formulare und Merkblätter“ zum Download und Ausdrucken bereit.
Ansprechpartner für das Verfahren sind:
| Projektleiter | |
| Raphael Bretscher | Tel. 06321/671-1160 |
| Sachgebietsleiter Planung und Vermessung | |
| Lukas Stuhldreher | Tel. 06321/671-1190 |
| Sachgebietsleiter Bau | |
| Gary Carosi | Tel. 06321/671-1175 |
| Sachgebietsleiterin Landespflege | |
| Daniela Reif | Tel. 06321/671-1124 |
| Sachgebietsleiterin Verwaltung | |
| Angelika Schwamm | Tel. 06321/671-1132 |