Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende verkehrspolizeiliche Anordnung:
In der Lessingstraße (Grundschulbereich) ist ab der Stauffenbergstraße, in Fahrrichtung Friedrich-Ebert-Straße, eine Einbahnstraße angeordnet.
Die Einbahnstraße wird bis zur Einmündung Sundahlstraße erweitert.
Der Radverkehr ist in Gegenrichtung zugelassen.
1. Die Anordnung der vorgenannten Einbahnstraße findet als zeitlich begrenzter Verkehrsversuch statt.
Ab Freitag, 06.02.2026, wird die Einbahnstraße bis zur Einmündung Sundahlstraße erweitert.
2. Die Anordnung wird durch Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam.
Begründung:
Im ersten Abschnitt des Verkehrsversuchs endete die Einbahnstraße an der Fußgängerquerung vor der Grundschule.
Der Bereich bis zur Sundahlstraße war daher noch aus beiden Richtungen zu befahren.
Hier sollte dem Bedürfnis der Anwohner Rechnung getragen werden.
Dies führte leider dazu, dass auch „Elterntaxis“ in diese Sackgasse eingefahren sind und dann wenden mussten.
Diese Wendemanöver stellen zum einen eine Gefährdung für die Nutzung der Gehwege dar, zum anderen wird dadurch der abfließende Verkehr aus der Einbahnstraße behindert.
Die sinnvolle Regelung des Einrichtungsverkehrs vor der Grundschule wird dadurch behindert.
Die angeordnete Maßnahme ist daher zweckmäßig und geeignet, um das Ziel eines geordneten Verkehrsflusses in diesem Bereich zu erreichen.
Damit wird die Sicherheit für die Schulkinder erhöht.