Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Böllenborn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2022 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten der Ortsgemeinde Böllenborn sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt gemäß § 114 Abs. 2 der Gemeindeordnung an sieben Werktagen, das ist vom 16.02.2023 bis 24.02.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 204, während der allgemeinen Sprechzeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 06343 701-113 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61, Zimmer 204 Einsicht zu nehmen.
Die öffentliche Auslegung gilt nicht für Angelegenheiten im Sinne des § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz. Dies sind insbesondere Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls beschlossen ist.