Titel Logo
Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Wahlleiter über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsbeirats Blankenborn und des Stadtrats Bad Bergzabern sowie für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers Blankenborn und der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters der Stadt Bad Bergzabern

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 31. Januar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Stadtrats in Stadt Bad Bergzabern sind 24 Ratsmitglieder zu wählen.

Bei der am 26. Mai 2019 stattfindenden Wahl des Ortsbeirats sind im Ortsbezirk Blankenborn 3 Ortsbeiratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Stadtrates dürfen höchstens 48 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Für die Wahl des Stadtrats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 60 zum Stadtrat wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein (Unterstützungsunterschriften). Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirats des Ortsbezirks Blankenborn dürfen höchstens 6 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers darf jeweils nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.

Für die Wahl der Ortsbeiräte kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsbezirks Blankenborn und für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers entfällt das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften (§ 16 Abs. 2 KWG).

Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften, soweit die Wahlvorschlagsträger nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrats sowie für die Wahl des Ortsbeirats und der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers sind bei dem Gemeindewahlleiter Herrn Hermann Augspurger in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 103 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 210 einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters Herrn Martin Körner in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 103 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 210 einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, 22. April 2024, 18.00 Uhr, ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Bad Bergzabern, 08. Februar 2024
Hermann Augspurger,
Stadtbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl des Ortsbeirats Blankenborn und des Stadtrats Bad
Bergzabern sowie für die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers Blankenborn
Martin Körner,
Erster Beigeordneter und Wahlleiter für die Wahl der Stadtbürgermeisterin/des Stadtbürgermeisters