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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern für das Jahr 2024 vom 09.02.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 18.325.326,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 18.815.095,00 Euro

der Jahresfehlbedarf auf  — - 489.769,00 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf  — 17.665.551,00 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf  — 17.289.535,00 Euro

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf  — 376.016,00 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf  — 0,00 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf  — 0,00 Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  — 0,00 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  — 119.300,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  2.587.100,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  — - 2.467.800,00 Euro

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 2.546.792,00 Euro

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 455.008,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  — 2.091.784,00 Euro

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf  — 20.331.643,00 Euro

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf —  20.331.643,00 Euro

3. in den Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke

für die „Wasserversorgung“

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf  — 2.866.600,00 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 2.862.807,00 Euro

Ergebnis 3.793,00 Euro

im Vermögensplan

die Deckungsmittel auf  — 3.209.393,00 Euro

der Finanzbedarf auf  — 3.788.009,00 Euro

Investitionen —  2.265.000,00 Euro

für die „Abwasserbeseitigung“

im Erfolgsplan

der Gesamtbetrag der Erträge auf —  5.457.955,09 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf —  5.457.915,09 Euro

Ergebnis  — 40,00 Euro

im Vermögensplan

die Deckungsmittel auf  — 2.026.586,00 Euro

der Finanzbedarf auf  — 5.774.353,00 Euro

Investitionen —  4.040.000,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf —  0,00 Euro

verzinste Kredite auf  — 2.467.800,00 Euro

zusammen auf  — 2.467.800,00 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf —  7.030.000,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  — 4.800.000,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 21.868.000,00 Euro

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke“ werden festgesetzt auf

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

auf  — 4.500.000,00 Euro

davon entfallen auf den Vermögensplan

a) Wasserversorgung —  700.000,00 Euro

b) Abwasserbeseitigung  — 3.800.000,00 Euro

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

auf  — 3.000.000,00 Euro

davon entfallen auf den Vermögensplan

a) Wasserversorgung  — 1.500.000,00 Euro

b) Abwasserbeseitigung  — 1.500.000,00 Euro

3.

Verpflichtungsermächtigungen

auf  — 0,00 Euro

darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen  — 0,00 Euro

§ 6 Gebühren und Beiträge

1. Benutzungsgebühren Bäder

Die Höhe der Benutzungsgebühren für die Bäder der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ist in der „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Schwimmbäder in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern“ vom 27.09.2022 geregelt.

2. Abwasserbeseitigung – Laufende Entgelte und Beitragssätze

Die Festsetzung der Abgabensätze für die laufenden Entgelte und die einmaligen Beiträge erfolgt gemäß § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 31.03.2023 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates.

3. Wasserversorgung – Laufende Entgelte und Beitragssätze (ohne MwSt.)

Die Festsetzung der Abgabensätze für die laufenden Entgelte und die einmaligen Beiträge erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 31.03.2023.

Zu den festzulegenden Entgelten, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils geregelten Höhe hinzuzurechnen (§ 7 Abs. 8 KAG).

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

1. Gemäß § 32 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 07. Dezember 2022 (GVBl. S. 413) in der derzeit geltenden Fassung erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.

Der Umlagesatz wird festgesetzt für

-

die Schlüsselzuweisungen A nach § 13 LFAG auf  — 26,0 v. H.

-

die Zuweisungen für zentrale Orte nach

§ 19 LFAG auf —  26,0 v. H.

-

die Steuerkraftmesszahl nach § 17 LFAG auf  — 26,0 v. H.

2. Sonderumlage

für die Grundschule nach § 32 Abs. 2 LFAG zur Deckung der Personal- und Sachaufwendungen (§ 74 SchulG). Der umzulegende Aufwand wird nach den Umlagegrundlagen ohne die der Ortsgemeinde Klingenmünster verteilt.  — 6,91 v. H.

Die Umlage wird mit je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.

§ 8 Überörtlicher Tourismus

Zur Wahrnehmung der überörtlichen Tourismusaufgaben wird gemäß Ziffer 6 der Vereinbarung der zu erhebende Zuschuss 2024 auf 280.000 Euro festgesetzt.

§ 9 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 26.292.006,00 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Grundlage: Ansatz Jahresergebnis) beträgt 26.082.586,00 Euro und zum 31.12.2024 25.592.817,00 Euro.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 Euro sind einzeln in einer Investitionsübersicht darzustellen.

§ 11 Altersteilzeit

In 2 Fällen wurde eine Altersteilzeit vereinbart.

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Bad Bergzabern, 09.02.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Kathrin Flory, Bürgermeisterin