Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 18.325.326,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 18.815.095,00 Euro
der Jahresfehlbedarf auf — - 489.769,00 Euro
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 17.665.551,00 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf — 17.289.535,00 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein-
und Auszahlungen auf — 376.016,00 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0,00 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0,00 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0,00 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 119.300,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 2.587.100,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — - 2.467.800,00 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.546.792,00 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 455.008,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.091.784,00 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 20.331.643,00 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 20.331.643,00 Euro
3. in den Wirtschaftsplänen der Verbandsgemeindewerke
für die „Wasserversorgung“
im Erfolgsplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 2.866.600,00 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 2.862.807,00 Euro
Ergebnis 3.793,00 Euro
im Vermögensplan
die Deckungsmittel auf — 3.209.393,00 Euro
der Finanzbedarf auf — 3.788.009,00 Euro
Investitionen — 2.265.000,00 Euro
für die „Abwasserbeseitigung“
im Erfolgsplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 5.457.955,09 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 5.457.915,09 Euro
Ergebnis — 40,00 Euro
im Vermögensplan
die Deckungsmittel auf — 2.026.586,00 Euro
der Finanzbedarf auf — 5.774.353,00 Euro
Investitionen — 4.040.000,00 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00 Euro
verzinste Kredite auf — 2.467.800,00 Euro
zusammen auf — 2.467.800,00 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf — 7.030.000,00 Euro.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf — 4.800.000,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 21.868.000,00 Euro
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb „Verbandsgemeindewerke“ werden festgesetzt auf
| 1. | Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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| auf — 4.500.000,00 Euro |
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| davon entfallen auf den Vermögensplan |
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| a) Wasserversorgung — 700.000,00 Euro |
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| b) Abwasserbeseitigung — 3.800.000,00 Euro |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung |
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| auf — 3.000.000,00 Euro |
|
| davon entfallen auf den Vermögensplan |
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| a) Wasserversorgung — 1.500.000,00 Euro |
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| b) Abwasserbeseitigung — 1.500.000,00 Euro |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen |
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| auf — 0,00 Euro |
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| darunter: Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen — 0,00 Euro |
1. Benutzungsgebühren Bäder
Die Höhe der Benutzungsgebühren für die Bäder der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern ist in der „Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Schwimmbäder in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern“ vom 27.09.2022 geregelt.
2. Abwasserbeseitigung – Laufende Entgelte und Beitragssätze
Die Festsetzung der Abgabensätze für die laufenden Entgelte und die einmaligen Beiträge erfolgt gemäß § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 31.03.2023 durch Beschluss des Verbandsgemeinderates.
3. Wasserversorgung – Laufende Entgelte und Beitragssätze (ohne MwSt.)
Die Festsetzung der Abgabensätze für die laufenden Entgelte und die einmaligen Beiträge erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern vom 31.03.2023.
Zu den festzulegenden Entgelten, die der Umsatzsteuer unterliegen, ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der jeweils geregelten Höhe hinzuzurechnen (§ 7 Abs. 8 KAG).
1. Gemäß § 32 Abs. 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 07. Dezember 2022 (GVBl. S. 413) in der derzeit geltenden Fassung erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage.
Der Umlagesatz wird festgesetzt für
| - | die Schlüsselzuweisungen A nach § 13 LFAG auf — 26,0 v. H. |
| - | die Zuweisungen für zentrale Orte nach § 19 LFAG auf — 26,0 v. H. |
| - | die Steuerkraftmesszahl nach § 17 LFAG auf — 26,0 v. H. |
2. Sonderumlage
für die Grundschule nach § 32 Abs. 2 LFAG zur Deckung der Personal- und Sachaufwendungen (§ 74 SchulG). Der umzulegende Aufwand wird nach den Umlagegrundlagen ohne die der Ortsgemeinde Klingenmünster verteilt. — 6,91 v. H.
Die Umlage wird mit je einem Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zur Zahlung fällig.
Zur Wahrnehmung der überörtlichen Tourismusaufgaben wird gemäß Ziffer 6 der Vereinbarung der zu erhebende Zuschuss 2024 auf 280.000 Euro festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt voraussichtlich 26.292.006,00 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Grundlage: Ansatz Jahresergebnis) beträgt 26.082.586,00 Euro und zum 31.12.2024 25.592.817,00 Euro.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 Euro sind einzeln in einer Investitionsübersicht darzustellen.
In 2 Fällen wurde eine Altersteilzeit vereinbart.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.