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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 7/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen anderer Behörden
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Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße aus dem Amtsblatt Nr. 12 vom 07.02.2025

Öffentliche Bekanntmachung: Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes; hier: Ermittlung kaufinteressierter Landwirte

- Bekanntmachung vom 07.02.2025 -

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehend aufgeführten landwirtschaftlichen Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Klingenmünster Flurstücks-Nr. 3884

  • Nutzungsart: Wald
  • Lage: „Hinterbusch“ Größe: 0,6070 ha

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Landau innerhalb von 10 Tagen nach der Bekanntmachung schriftlich mitzuteilen.

Hinweis: Für den Fristbeginn ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Südliche Weinstraße maßgebend. Nicht das Erscheinen in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden. Siehe auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße, www.suedliche-weinstrasse.de unter - Aktuelles Amtsblatt-.

Landau, 04.02.2025
Theis, Beschäftigte