Zu Beginn der Stadtratssitzung wurde ein neues Stadtratsmitglied verpflichtet. Nach dem Ausscheiden von Herrn Ebrahim Izadi rückte Herr Sebastian Körner als neues Stadtratsmitglied nach, er wurde per Handschlag verpflichtet. Im Anschluss verabschiedete der Stadtbürgermeister nacheinander die Ratsmitglieder Nora Zoller und Ebrahim Izadi.
Die Ratsmitglieder einigten sich einstimmig auf die Wahl per Akklamation zur Neubesetzung der Ausschüsse. Das ausgeschiedene Stadtratsmitglied Ebrahim Izadi war Mitglied im Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Kultur, Stellvertreter im Rechnungsprüfungsausschuss, Stellvertreter im Bau- und Planungsausschuss und Mitglied in der Versammlung der Stadtwerke Bad Bergzabern GmbH.
Herr Sebastian Körner wird als neues Mitglied im Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport und Kultur sowie als Stellvertreter im Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagen. Weiterhin wird Herr Alexander Bogdanovic als Stellvertreter im Bau- und Planungsausschuss vorgeschlagen.
Der Stadtrat wählte die neuen Ausschussmitglieder bzw. Stellvertreter einstimmig wie vorgeschlagen.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Stadtrat die Neufassung der Hebesatzsatzung der Stadt Bad Bergzabern einstimmig bei 1 Enthaltung.
Die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026 wurden auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, vom Stadtrat Bad Bergzabern einstimmig bei 1 Enthaltung wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer A | 440 v. H. |
| Grundsteuer B, mit differenzierten Hebesätzen | |
| unbebaute Grundstücke gemäß § 246 BewG | 480 v. H |
| bebaute Grundstücke § 249 Abs. Abs. 1 Nr. 1-4 BewG (Wohngrundstücke) | 480 v. H |
| bebaute Grundstücke gemäß § 249 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 5-8 BewG (Nichtwohngrundstücke) | 585 v. H |
| Gewerbesteuer | 395 v. H |
| Die weiteren Hebesätze lauten: | |
| Hundesteuer | |
| für den 1. Hund | 60,00 Euro |
| für den 2. Hund | 100,00 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 150,00 Euro |
| Hundesteuer für gefährliche Hunde | |
| Die nachgenannten Hebesätze wurden gemäß Hundesteuersatzung vom 26.10.2012 festgesetzt. Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt | |
| für den 1. gefährlichen Hund den 8-fachen Satz eines 1. Hundes | 480,00 Euro |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund den 10-fachen Satz eines 2. Hundes | 1.000,00 Euro |
| Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen - Stadt Bad Bergzabern | 40,00 Euro/ha |
| Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen - OT Blankenborn - | 15,00 Euro/ha |
Wie zuvor beschlossen, wurde auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke von 570 v. H. auf 585 v. H. angepasst.
Daraus resultierend war auch die neue Hebesatzsatzung zu beschließen. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschloss der Stadtrat einstimmig bei 1 Enthaltung die Neufassung der Hebesatzsatzung der Stadt Bad Bergzabern.
Danach beschloss der Stadtrat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die Neufassung der Satzung der Stadt Bad Bergzabern über die Erhebung der Hundesteuer. (Diese Satzung wurde bereits im Südpfalz Kurier veröffentlicht.)
Bezüglich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Bismarckstraße 4", mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Luitpoldstraße" oblag dem Stadtrat die Anerkennung des Planentwurfs sowie der Beschluss über die Durchführung der Veröffentlichung im Internet und zusätzlich über die öffentliche Auslegung mit paralleler Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Der Stadtrat beschloss bezüglich des Planentwurfs, den vorliegenden Planentwurf, die textlichen Festsetzungen, die Begründung sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan anzuerkennen. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.
Nach Anerkennung der vorgelegten Planentwürfe, beschloss der Stadtrat zur Fortführung des Verfahrens die Durchführung der Offenlage mit paralleler Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls einstimmig.
Betreffs des Bebauungsplans Kurfürstenstraße und der Teilaufhebung der Bebauungspläne "Schwüllenhöhe" 4. und 5. Änderung wurde über die Vorstellung und Abwägungen der Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beraten.
Auf Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses beschloss der Stadtrat mit 12 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen über die im Rahmen der freiwilligen, frühzeitigen Offenlage eingegangenen Anregungen und Widersprüche und folgt den Beschlussempfehlungen des Planungsbüros. Die Zustimmung der Stadt zu dem geplanten Vorhaben wird unter dem Vorbehalt der Erstellung des geforderten Lärmschutzgutachtens aufrechterhalten.
In Hinblick auf die 1. Vereinfachte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnpark Alte Gärtnerei" beschloss der Rat zunächst einstimmig, den vorliegenden Planentwurf, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung anzuerkennen.
Weiterhin beschloss der Stadtrat einstimmig zur Fortführung des Verfahrens, die Durchführung der Offenlage mit paralleler Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Der Planentwurf ist mitsamt den erforderlichen Unterlagen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Verwaltung wurde beauftragt, Stellungnahmen bei den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, einzuholen.
Des Weiteren beschloss der Stadtrat einstimmig auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Übernahme der Jugendpflegerstelle durch die Verbandsgemeinde, vorbehaltlich der einer Prüfungen bzw. Verhandlungen, zum 01.07.2026 grundsätzlich zuzustimmen.
Zur Versorgung der kommunalen Einrichtungen gibt es seit 2011 einen Rahmenvertrag mit dem örtlichen Netzbetreiber. Dieser wurde zuletzt zum 01.01.2024 angepasst. Da der Vertrag jedoch zum 31.12.2025 auslief, musste ein neuer Rahmenvertrag ausgeschrieben werden. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit von zwei Jahren erhalten. Vertragspartner ist die Verbandsgemeinde. Dem Abschluss wurde bereits im Verbandsgemeinderat zugestimmt.
Folgende Liegenschaften sollen über den Rahmenvertrag versorgt werden:
| Liegenschaft | Straße |
| Mehrzweckgebäude | Schlossgasse 3 |
| Geschäftsgebäude | Marktstraße 17 |
| Mietwohngebäude | Pfarrgasse 9 |
| Jugendhaus | Marktstraße 19 |
| Leichenhalle | Karl-Popp-Straße 15 |
Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Stadtbürgermeister zu ermächtigen, die Beitrittserklärung für den Rahmenvertrag zur Erdgasbelieferung für die o. g. Liegenschaften der Stadt zu unterzeichnen.
Der Stadtrat befasste sich dann mit Bauvorhaben – der Rat folgte hier jeweils Empfehlungen des Bau- und Planungsausschusses.
Der Rat erteilte einstimmig bei 1 Enthaltung sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben: „Nutzungsänderung einer Physiotherapiepraxis zu einer Katzenpension, Gartenstraße, 76887 Bad Bergzabern, Fl.St.Nr. 882/6“.
Dem Bauvorhaben: „Umbau und Nutzungsänderung von Laden zu Kreisvolkshochschule, Marktstraße, 76887 Bad Bergzabern, Fl.St.Nr. 630/4“ erteilte der Rat einstimmig bei 1 Gegenstimme sein Einvernehmen.
Dem Bauvorhaben: „Errichtung von zwei Dachgauben am bestehenden Wohngebäude, Wallonenstraße, 76887 Bad Bergzabern, Fl.St.Nr. 1927“ gab der Rat mit 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen seine Zustimmung.
Dem „Bauvorhaben: Antrag auf nachträgliche Genehmigung einer Nutzungsänderung von einer Arztpraxis zu Wohnraum, Weinstraße, 76887 Bad Bergzabern, Fl.St.Nr. 872/3 erteilte der Rat einstimmig sein Einvernehmen.
Dem Bauvorhaben: „Nutzungsänderung einer Bürofläche zur Praxis für Physiotherapie, Im Wernersgrund, 76887 Bad Bergzabern, Fl.St.Nr. 2226/21“ beschloss der der Stadtrat einstimmig, sein Einvernehmen zu erteilen.
Zuletzt wurden Auftragsvergaben beraten.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Stadtrat eine Grundstücksangelegenheit.
Weiterhin beschloss der Stadtrat die Aufrechterhaltung einer Klage.
Der Stadtrat beschloss außerdem eine Sanierungsmaßnahme sowie eine Vertragsangelegenheit.