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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 12. Sitzung des Gemeinderates Vorderweidenthal vom 17. November 2025

Zu Beginn der Sitzung stimmte der Gemeinderat einstimmig der Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Vorderweidenthal über die Erhebung der Hundesteuer zu.

Anschließend befasste sich der Rat mit der Festsetzung der Realsteuerhebesätze, Hundesteuersätze und mit dem Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen für das Jahr 2026. Einstimmig beschloss der Rat, die Hebesätze für das Jahr 2026 wie folgt festzulegen:

Realsteuern

Grundsteuer A  —  390 v. H.

Grundsteuer B  —  470 v. H.

Gewerbesteuer  —  390 v. H.

Hundesteuer

für den 1. Hund  —  50,00 €

für den 2. Hund  —  65,00 €

für jeden weiteren Hund  —  100,00 €

Hundesteuer für gefährliche Hunde

für den 1. gefährlichen Hund  —  400,00 €

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  650,00 €

Mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen setzte der Rat den Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung von Wirtschaftswegen wie folgt fest:

Beitrag zum Bau und zur Unterhaltung

von Wirtschaftswegen  —  23,00 € / ha

Im Anschluss berieten die Ratsmitglieder über Auftragsvergaben. Bei der Untersuchung mehrerer Bäume durch einen Baumkontrolleur wurden einige Bäume bemängelt. Hiervon können einige durch den Gemeindearbeiter in Eigenregie beseitigt werden. Einstimmig beschloss der Rat, die weiteren Arbeiten an einen Baumpflegedienst aus Siebeldingen zu vergeben. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, die Mulcharbeiten zur Flächenfreihaltung an ein Unternehmen aus Darstein zu vergeben.

Bezüglich des Bauvorhabens „Nutzungsänderung der Kellerräume zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, Waldstr, 76889 Vorderweidenthal, Fl.St.Nr. 4011/12“ beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem Bauvorhaben sein Einvernehmen zu erteilen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Gemeinderat eine Grundstückangelegenheit.

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