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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Gebührenordnung für die Klingbachhalle in Klingenmünster

I.

Veranstaltungen in der Halle und Foyer mit Küchenbenutzung:

Einheimische:

250,00 €

Auswärtige:

350,00 €

Gewerbliche Veranstaltungen:

500,00 €

Vor- und Nacharbeiten (je Tag)

50,00 €

Energiekostenpauschale (Mai - September):

30,00 €

Energiekostenpauschale (Oktober - April):

60,00 €

II.

Veranstaltungen im Foyer mit Küchenbenutzung:

Einheimische:

120,00 €

Auswärtige:

200,00 €

Vor- und Nacharbeiten (je Tage):

50,00 €

Energiekostenpauschale (Mai - September):

20,00 €

Energiekostenpauschale (Oktober - April):

40,00 €

III.

Veranstaltungen in der August-Becker-Stube:

Einheimische:

80,00 €

Auswärtige:

120,00 €

Küchenbenutzung:

30,00 €

Vereine für Sitzungen (je Sitzung):

10,00 €

Energiekostenpauschale (Mai - September):

10,00 €

Energiekostenpauschale (Oktober - April):

20,00 €

IV.

Veranstaltungen von Vereinen / Vereinigungen:

KVK (Karnevalverein Klingenmünster): pro Jahr

800,00 €

TTC (Tischtennisclub Klingenmünster): pro Jahr

800,00 €

TC (Tennisclub Klingenmünster): pro Jahr

200,00 €

Andere ortsansässige Vereine:

1. Veranstaltung im Jahr:

kostenfrei

Jede weitere Veranstaltung:

100,00 €

DRK / Blutspende / Flohmarkt durch KG:

kostenfrei

V.

Beerdigungen:

Einheimische:

100,00 €

Auswärtige:

150,00 €

VI.

Außenbereich:

Nebenkostenpauschale:

50,00 €

Die angegebenen Gebühren gelten für eine Tagesbenutzung und verstehen sich inklusive Nebenkosten.

Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Klingenmünster in seiner Sitzung am 11.12.2025 beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Klingenmünster, 13.01.2026
gez. Flory, Ortsbürgermeisterin