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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Mahnung

Die zum 15. Februar 2024 fälligen Steuern mit Nebenabgaben (1. Jahresrate)

a)

Grundsteuer mit Nebenabgaben

b)

Hundesteuer

c)

Gewerbesteuer

sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort bei der Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern einzuzahlen oder dieser auf bargeldlosem Wege zuzuleiten; ansonsten werden die rückständigen Beträge zwangsweise eingezogen.

Sollten Sie sich für den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, dann bitten wir um umgehende Mitteilung unter der Tel. 06343 701-451 oder per E-Mail an fad@vgbza.de.

Bad Bergzabern, 21.02.2024
- Verbandsgemeindekasse -