Die zum 15. Februar 2024 fälligen Steuern mit Nebenabgaben (1. Jahresrate)
| a) | Grundsteuer mit Nebenabgaben |
| b) | Hundesteuer |
| c) | Gewerbesteuer |
sind, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, nunmehr sofort bei der Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern einzuzahlen oder dieser auf bargeldlosem Wege zuzuleiten; ansonsten werden die rückständigen Beträge zwangsweise eingezogen.
Sollten Sie sich für den Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, dann bitten wir um umgehende Mitteilung unter der Tel. 06343 701-451 oder per E-Mail an fad@vgbza.de.