an
Isabell Kaufmann
letzte bekannte Anschrift:
76887 Böllenborn, Friedhofstraße 7
Der Aufenthalt von Frau Isabell Kaufmann konnte nicht ermittelt werden. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über die aktuelle Anschrift sind ergebnislos geblieben. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 VwZG). Es erfolgt daher nunmehr die öffentliche Zustellung des
Schriftstückes / Bescheides vom 10.01.2024, AZ: 4/005/450/2024/Hm
Gemäß § 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02.03.2006 (GVBl. S 56) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. S. 2354) in der derzeit gültigen Fassung.
Das Schriftstück / Bescheid vom 10.01.2024 kann von dem Betroffenen, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch eine(n) bevollmächtige(n) Vertreter(in) bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Zimmer 221
Königstraße 61
76887 Bad Bergzabern
nach Terminvereinbarung unter Tel. 06343 701-426 in Empfang genommen werden.
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z.B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Ein Dokument gilt nach § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachungen der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.