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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Mitteilungen aus der 46. Sitzung des Gemeinderates Klingenmünster vom 14. Dezember 2023

Der Gemeinderat beschäftigte sich zu Beginn des öffentlichen Teils der Sitzung mit dem Bebauungsplan "Sieben Morgen". Der Rat beschloss mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Fortführung des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. §§ 8 ff. BauGB. Die Überplanung soll nunmehr im Regelverfahren erfolgen. Zudem soll eine Anpassung des Plangebietes zum Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2022 erfolgen. Das Plangebiet wird nunmehr wie folgt begrenzt: Es liegt am nordöstlichen Ortsrand von Klingenmünster, östlich der Straße „Großwiese“ und nördlich der Lettgasse. Es umfasst den südlichen Bereich des Flurstücks 3151/5 sowie die zwei Grundstücke Fl.St.Nr. 3151/3 (Lettgasse 21 und 21a) und 3151/4 sowie einen kleineren Teil des gemeindlichen Wirtschaftsweges Fl.St.Nr. 3192/1. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt nunmehr ca. 27.000 m².

Einstimmig beschloss der Rat die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Klingenmünster. Als Rechtsgrundlage hierfür beschloss er die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Ortsgemeinde Klingenmünster. Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Für die Erschließung des Gewerbegebietes "Am Lokschuppen" fallen Gebühren an. Der Gemeinderat stimmte der deswegen anfallenden überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 16.045,10 Euro im Haushaltsjahr 2023 einstimmig zu. Die Finanzierung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt gem. § 100 Abs. 2 GemO über einen Haushaltsvorgriff aus dem Jahr 2024. Die Mittel sind in der entsprechenden Höhe umzuwidmen.

Die Verbandsgemeinde Bad Bergzabern hat eine Förderung für die kommunale Wärmeplanung erhalten. Für die Erstellung eines entsprechenden Plans müssen die Ortsgemeinden die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung auf die Verbandsgemeinde übertragen. Der Gemeinderat stimmte einstimmig einer Übertragung der Aufgabe „Erstellung eines kommunalen Wärmeplans“ auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 5 GemO zu.

Die Ortsgemeinde plant die Aufstockung der Turnhalle der Grundschule Klingenmünster – dies soll in den Sommerferien 2024 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Erstellung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) und der Leistungsverzeichnisse (Leistungsphase 6) sowie die Vergabe der Leistungen an ausführende Firmen (Leistungsphase 7) und der Objektüberwachung -Bauüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8). Einstimmig beschossen die Ratsmitglieder der Empfehlung der Verwaltung zu folgen und das Architekturbüro Huck mit der Durchführung der Leistungsphasen 5 bis 8 im Ganzen gemäß des bestehenden Honorarvertrags zu beauftragen.

Die Ortsgemeinde Klingenmünster hat vom Landkreis SÜW 500 Euro zur Durchführung der Kreistagssitzung im September erhalten. Da der DRK-Ortsverein die Bewirtung und Organisation dieser Veranstaltung übernommen hatte, soll dieser Betrag nun als Zuwendung an den DRK-Ortsverein gehen. Dies beschloss der Rat einstimmig.

Im Anschluss wurden Bauanträge beraten.

Dem Bauvorhaben: Nutzungsänderung von 4 Kellerräumen für eine Kindertagespflege, Steinstraße, 76889 Klingenmünster, Fl.St.Nr. 86/16 erteilte der Rat einstimmig sein Einvernehmen.

Dem Bauvorhaben: Neubau einer Garage, In der Kostrey, 76889 Klingenmünster, Fl.St.Nr. 383/11 verneinte der Rat sein Einvernehmen durch einen einstimmigen Beschluss.

Das Einvernehmen des Rates erhielt das Bauvorhaben: Fassadenänderung im Kellergeschoss, Dagobertstraße, 76889 Klingenmünster, Fl.St.Nr. 126/1. Dies wurde einstimmig entschieden.

Der Bauvoranfrage: Errichtung von Tiny Häusern, Im Kahngarten, 76889 Klingenmünster, Fl.St.Nr. 277/1 erteilte der Rat mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung sein Einvernehmen.

Einstimmig erteilte der Rat dem Bauvorhaben: Umbau und Modernisierung eines Wohnhauses, Änderung des Garagendaches, Anbau eines Wintergartens, Im Kahngarten, 76889 Klingenmünster, Fl.St.Nr. 277/1 sein Einvernehmen.

Gleiches gilt für das Bauvorhaben: Herstellung Terrassenausgang für Speiseraum, Herstellung Durchbruch zwischen Küche und Speiseraum im Gebäude 36 – Teilhabezentrum, Weinstraße, 76889 Klingenmünster, Fl.St.Nr. 3669.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden Grundstücksangelegenheiten beraten.

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