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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Gebühren- und Benutzungsordnung für Dorfgemeinschaftshaus und Kulturscheune der Gemeinde Barbelroth

1. Grundsätze

1.1

Die angegebenen Preise beziehen sich jeweils auf einen Kalendertag der Nutzung. Für Vor- und Nacharbeiten einer Veranstaltung, sind der Nachmittag des Vortages und der Vormittag am Tag nach der Veranstaltung kostenfrei inbegriffen.

1.2

Für größere Veranstaltungen (insbesondere von Vereinen) kann eine längere Vor- und Nachbereitungszeit kostenfrei vereinbart werden.

1.3

Die Preise beinhalten alle Nebenkosten. Bei den Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses handelt es sich ausschließlich um den Versammlungsraum, das Sitzungszimmer, Toiletten und Garderobe. Die Küchenmitbenutzung ist inbegriffen.

1.4

Beschädigungen an Gebäude, Einrichtung und Geräten sind umgehend zu melden. Bei verursachten Schäden haftet der Mieter für Reparatur und Ersatzbeschaffung auch dann, wenn er nicht selbst Veranstalter ist.

1.5

Für ortsansässige Vereine, örtliche Gruppen oder Organisationen ist jährlich jeweils ein Nutzungstag des Dorfgemeinschaftshauses und der Kulturscheune kostenlos.

2. Kosten für Vereine

3. Kosten für private und gelegentliche Nutzung

Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.01.2025 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.

Barbelroth, 23.01.2025
Kurt Löwenmuth, Ortsbürgermeister