1. Grundsätze
| 1.1 | Die angegebenen Preise beziehen sich jeweils auf einen Kalendertag der Nutzung. Für Vor- und Nacharbeiten einer Veranstaltung, sind der Nachmittag des Vortages und der Vormittag am Tag nach der Veranstaltung kostenfrei inbegriffen. |
| 1.2 | Für größere Veranstaltungen (insbesondere von Vereinen) kann eine längere Vor- und Nachbereitungszeit kostenfrei vereinbart werden. |
| 1.3 | Die Preise beinhalten alle Nebenkosten. Bei den Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauses handelt es sich ausschließlich um den Versammlungsraum, das Sitzungszimmer, Toiletten und Garderobe. Die Küchenmitbenutzung ist inbegriffen. |
| 1.4 | Beschädigungen an Gebäude, Einrichtung und Geräten sind umgehend zu melden. Bei verursachten Schäden haftet der Mieter für Reparatur und Ersatzbeschaffung auch dann, wenn er nicht selbst Veranstalter ist. |
| 1.5 | Für ortsansässige Vereine, örtliche Gruppen oder Organisationen ist jährlich jeweils ein Nutzungstag des Dorfgemeinschaftshauses und der Kulturscheune kostenlos. |
2. Kosten für Vereine
| Nutzungen je Kalenderjahr | Dorf-gemeinschafts-haus | Kulturscheune |
| 1. Nutzungstag | 0 | 0 |
| 2. Nutzungstag | € 35,-- | € 15,-- |
| 3. Nutzungstag | € 35,-- | € 15,-- |
| jeder weitere Nutzungstag | € 25,-- | € 10,-- |
3. Kosten für private und gelegentliche Nutzung
| Nutzung durch Bürger der Ortsgemeinde Barbelroth | € 150,-- | € 75,-- |
| Nutzung durch nicht ortsansässige Bürger | € 200,-- | € 100,-- |
Diese Gebührenordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.01.2025 beschlossen und tritt ab sofort in Kraft.