| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67433 Neustadt a.d.W., 07.02.2025 |
| DLR Rheinpfalz | Konrad-Adenauer-Str. 35 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 06321/671-0 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Winden - Steinweiler | Telefax: 06321/671-1250 |
| Aktenzeichen: 41416-HA2.4. | Internet: www.dlr.rlp.de |
Mit dem Beschluss vom 01.07.2024 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) die Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Winden - Steinweiler als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.
Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte) am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Winden - Steinweiler zu einer Teilnehmerversammlung zur
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
eingeladen, die
am Montag, 10. März 2025 um 18.00 Uhr
im Bürgerhaus in Winden, Raiffeisenstraße 15, 76872 Winden
stattfindet.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Vollmachtsvordrucke stehen im Internet
https://www.landentwicklung.rlp.de/Landentwicklung/Verfahren/Alle/V41416
unter 10. Formulare und Merkblätter „Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl“ zur Verfügung.
Im Anschluss an die Wahl findet die konstituierende Sitzung statt.