In Klingenmünster soll die Hilsengasse ausgebaut werden.
Für diese Maßnahme sind wiederkehrende Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und der örtlichen Ausbaubeitragssatzung zu erheben.
Die Entwurfsplanung hat bereits im Jahr 2024 stattgefunden. Ebenso sind hierfür im selben Jahr Kosten von 14.000 Euro entstanden, von denen 10.500 Euro auf die Beitragspflichtigen umzulegen sind. Mit der Bauausführung konnte bislang noch nicht begonnen werden, weil die Ortsgemeinde bestrebt ist, eine Zuwendung aus dem Investitionsstock des Landes zu erhalten und vorher kein Baubeginn stattfinden darf.
Ursprünglich war aufgrund der geringen Summe geplant, die Kosten aus dem Jahr 2024 mit den ersten Kosten der Bauausführung zusammen abzurechnen. Aufgrund der Verzögerung der Bauausführung erfolgt diese nun aber doch separat. Den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern wird deshalb voraussichtlich im Laufe des März 2026 ein entsprechender Beitragsbescheid zugehen.
Die Abrechnung bezieht sich auf das Ortsgebiet von Klingenmünster (Abrechnungseinheit I). Die Aufteilung der einzelnen Abrechnungsgebiete kann aus der Ausbaubeitragssatzung und deren Anlagen entnommen werden.
Die Ausbaubeitragssatzungen der Ortsgemeinde Klingenmünster sind jederzeit über die Homepage der Verbandsgemeinde (https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/satzungen/klingenmuenster/) sowie nach Terminvereinbarung unter 06343 701-426 in Zimmer 221 der Verbandsgemeindeverwaltung einsehbar.
Allgemeine Informationen zum wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag können Sie der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter https://www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/wiederkehrende-strassenausbaubeitraege/ entnehmen.