Zur Bekanntmachung vom 08. Februar 2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Böllenborn ergeht folgender ergänzender Hinweis:
Ziffer IV der Bekanntmachung vom 08. Februar 2024 wird wie folgt geändert:
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.
Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei der Gemeindewahlleiterin Frau Bärbel Drieß in 76887 Böllenborn, Unterm Felsenberg 3 oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 210 einzureichen.
Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei dem Wahlleiter für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters Herrn Pirmin Wendel in 76887 Böllenborn, Unterm Felsenberg 7 a oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern in 76887 Bad Bergzabern, Königstraße 61 (Schloss), Zimmer 210 einzureichen.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, 22. April 2024, 18.00 Uhr,
ab.