Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende
verkehrspolizeiliche Anordnung:
| 1. | Ab Montag, 04. März 2024, bis Freitag, 08. März 2024, wird die Hauptstraße in Birkenhördt, auf Grund von Kanalsanierungsmaßnahme, teilweise halbseitig, gesperrt. |
| 2. | In Fahrrichtung Dahn liegt eine Arbeitsstelle im Bereich des Fahrbahnteiles am Dorfplatz. Die weitere Arbeitsstelle wird gegenüber der Ausfahrt Sandstraße sein. |
| 3. | Der Verkehr wird mittels Lichtzeichenanlage an beiden Arbeitsstellen vorbeigeführt. |
| 4. | Hierdurch kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. |