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Südpfalz Kurier - VG Bad Bergzabern
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung StVO; Halbseitige Sperrung der Hauptstraße in Birkenhördt

Sanierung von Kanaleinläufen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, als zuständige Straßenverkehrsbehörde, erlässt gemäß §§ 44 und 45 Abs. 1 und 3 StVO, sowie der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsgesetz, folgende

verkehrspolizeiliche Anordnung:

1.

Ab Montag, 04. März 2024, bis Freitag, 08. März 2024, wird die Hauptstraße in Birkenhördt, auf Grund von Kanalsanierungsmaßnahme, teilweise halbseitig, gesperrt.

2.

In Fahrrichtung Dahn liegt eine Arbeitsstelle im Bereich des Fahrbahnteiles am Dorfplatz. Die weitere Arbeitsstelle wird gegenüber der Ausfahrt Sandstraße sein.

3.

Der Verkehr wird mittels Lichtzeichenanlage an beiden Arbeitsstellen vorbeigeführt.

4.

Hierdurch kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
als Straßenverkehrsbehörde