Zunächst verpflichtete der Vorsitzende Rolf Enke per Handschlag die gewählten Mitglieder des Ausschusses: Sebastian Körner, Luca Mindum und Manuela Meier.
Anschließend wurde der Punkt „Bebauungspläne“ behandelt.
Der Ausschuss empfahl dem Stadtrat einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kurgebiet West“, 4. Änderung gem. § 12 i. V. m. § 13 und § 2 Abs. 1 BauGB.
Weiterhin empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Schwüllenhöhe", 2. Erweiterung gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB.
Im weiteren Verlauf der Sitzung empfahl der Ausschuss dem Stadtrat einstimmig, der Nutzungsänderung von Ladenfläche zu Gastronomie in der Marktstraße das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen. Es soll ein Zusatz angebracht werden, dass die Stellplatzverpflichtung nach Ansicht der Stadt Bad Bergzabern, aufgrund der zuvor genannten Begründung, nicht erfüllt ist.
Anschließend empfahl der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat einstimmig, der Nutzungsänderung eines Reihenwohnhaus zu Betreuungseinrichtung für Jugendliche in der Mozartstraße und der damit verbunden Befreiung der bauplanungsrechtlichen Festsetzung unter Ziffer 1. 1 b) des Bebauungsplans, das Einvernehmen zu erteilen.
Im Anschluss wurden verschiedene Informationen zu diversen Anfragen bekanntgegeben.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloss der Ausschuss dem Stadtrat eine Modernisierungsmaßnahme zu empfehlen und eine entsprechende Modernisierungsvereinbarung abzuschließen. Weiterhin wurde beschlossen dem Stadtrat zu empfehlen, eine Gestattungsvereinbarung abzuschließen. Beschlossen wurde zudem zu empfehlen, dass einem Beschluss des Stadtrates vom 25.01.2024 bzgl. einer Grundstücksangelegenheit weiterhin gefolgt werden solle.