Die Ortsgemeinde Dörrenbach überträgt rückwirkend zum 01.11.2024 ausschließlich der Fa. Johannes Netzer, Grabarbeiten, Weinstraße 11 in 76829 Leinsweiler, alle bei Eintritt eines Bestattungsfalles auf dem Gemeindefriedhof zur Grabanfertigung und Schließung der Gräber anfallenden Arbeiten.
Dem Auftragnehmer ist für seine Leistung folgende Vergütung zu entrichten:
| Erdbestattung (Sarg) | 940,- € |
| Zuschlag für Tieferlegung | 200,- € |
| Urnengrabherstellung | 280,- € |
| Zuschlag für Erschwernisse für Erdbestattungen für Urnenbestattungen | 120,- € 60,- € |
| Zuschlag für Ausführung an Samstagen (nur in begründeten Ausnahmefällen) | 50 % |
| Zuschlag für Ausführung an Sonn- und Feiertagen (nur in begründeten Ausnahmefällen) | 100 % |
| Blumenauflage | 45,- € |
| Auslegen der Grabstätte mit Kunstrasen und Seilen der Grabstätte | 80,- € |
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung der Kosten für das Ausheben und Schließen der Gräber erfolgt zwischen dem Auftragnehmer und den Nutzungsberechtigten bzw. den Angehörigen des Verstorbenen.
Bei Grabanfertigungen von montags bis freitags in den Wintermonaten (November-Februar) ist der Bestattungstermin so festzulegen, dass die Arbeiten insbesondere zum Schließen der Gräber bis 16.00 Uhr beendet sind. Das gleiche gilt für Bestattungen an Samstagen, Sonn- u. Feiertagen. In den Monaten März bis Oktober sind die Bestattungstermine so festzulegen, dass die Arbeiten bis 18.00 Uhr abgeschlossen werden können.