Der Gemeinderat befasste sich zu Beginn seiner Sitzung mit der Hundesteuer. Einstimmig wurde dann die Neufassung der Satzung der Ortsgemeinde Dörrenbach über die Erhebung der Hundesteuer beschlossen.
Dann beschloss der Rat jeweils einstimmig auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 gem. § 114 Abs. 1 Satz 1 GemO festzustellen.
Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten sowie dem damaligen Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern wurde gem. § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 erteilt.
Betreffs der Verwendung der bewilligten Zuschussmittel aus dem Regionalen Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz (RZN) beschloss der Rat einstimmig folgendes:
• | die Umsetzung der beantragten Projekte aus Mitteln des RZN (Stadtmöblierung [Holzliegen] für 3.600,00 Euro, Anschaffung von Spielgeräten f. Spielplatz für 50.216,64 Euro, Anschaffung einer Toilettenanlage für Spielplatz für 11.042,42 Euro und Elektrofahrzeug für Gemeindearbeiter für 44.641,84 Euro) |
• | die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters, im Falle der Notwendigkeit eines Planers, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein ggf. dafür erforderliches Vergabeverfahren einzuleiten und einen geeigneten Planer zu beauftragen |
• | die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters - in Zusammenarbeit mit der Verwaltung - zur Einleitung ggf. notwendiger Vergabeverfahren für Lieferleistungen/Gewerke und zur Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter |
• | die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters, Anschaffungen im Rahmen eines Direktkaufs vorzunehmen |
• | die Stellung ggf. notwendiger Bauanträge |
Im Zuge der Sanierung des historischen Rathauses sollen nach Rücksprache mit dem beauftragten Planungsbüro weitere Bauleistungen möglichst in einem Block ausgeschrieben werden. Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die öffentliche Ausschreibung für die Estricharbeiten im Zuge der Sanierung des historischen Rathauses und ermächtigte den Ortsbürgermeister, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Im Milchhäusel kommt es zu einem Wassereintritt. Im Gemeinderat wurde ausführlich über die notwendigen Arbeiten diskutiert. Nach Ansicht des Gemeinderates soll die Montage nicht durch den Gemeindearbeiter, sondern durch die Fachfirma erfolgen. Der Rat beschloss daher einstimmig, die erforderlichen Haushaltsmittel für die beiden Maßnahmen (Abdeckplatten incl. Montage und Dachabdichtung) jeweils aus dem Jahr 2025 ins Jahr 2026 zu übertragen. Zur Durchführung der Arbeiten sollen entsprechende Angebote eingeholt werden.
Im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung beschloss der Gemeinderat den Erwerb von Grundstücken.