Gemäß § 3 Abs. 2 der Landeswahlordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die zweite Sitzung des nach § 12 Abs. 1 Landeswahlgesetz i. V. m. § 2 der Landeswahlordnung gebildeten Kreiswahlausschusses des Wahlkreises 49 (Südliche Weinstraße) für die Wahl zum 19. Landtag für Rheinland-Pfalz am Donnerstag, den 26. März 2026 um 17 Uhr im Sitzungssaal (Zimmer Nr. 201) der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau stattfindet.
Verhandlungsgegenstand
Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landtagswahl
(§ 49 Abs. 1 Landeswahlgesetz, § 65 Abs. 2 und 3 Landeswahlordnung)
Der Kreiswahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung; jedermann hat Zutritt.