Beratungen und Beschlüsse:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Hans Joachim Rompf, eröffnet die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung und begrüßt die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand mit Bürgermeister Herrmann, den Schriftführer, die Gäste und den Vertreter der Presse.
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Vorsitzende der Gemeindevertretung um eine Schweigeminute für den verstorbenen Beigeordneten Harry Schmidt.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung mit Schreiben vom 09.02.2023 erfolgte. Zeit, Ort und Tagesordnung wurden bekannt gemacht. Die Gemeindevertretung ist zu Sitzungsbeginn mit 18 Anwesenden beschlussfähig.
Einwände gegen die Tagesordnung liegen nicht vor, sie gilt somit als genehmigt.
| 2. | Beratung und Beschlussfassung über eine Erklärung zur Abnahme der Strommengen in 2024 und 2025 gegenüber der KEAM (Kommunale Energie aus der Mitte GmbH) |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 2 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass die Gemeinde Bischoffen an der KEAM (Kommunale Energie aus der Mitte GmbH) beteiligt ist. Über die KEAM wird gemeinschaftlich Strom und auch Gas für die an der Gesellschaft beteiligten Gemeinden und für diverse Abwasserverbände eingekauft, was sich in der Vergangenheit als vorteilhaft erwiesen hat.
Für die Lieferjahre 2024 und 2025 hat sich die KEAM bereits bis Mitte letzten Jahres an den Handelsmärkten mit ca. 50% bzw. 20% an den Stromhandelsmärkten eingedeckt.
Aufgrund des Umstandes, dass im Zeitraum September/Oktober letzten Jahres die Einkaufspreise exorbitant hoch waren, wurde die Beschaffung von Stromkontingenten bis Mitte Februar 2023 ausgesetzt.
Um nun Schaden von der KEAM fernzuhalten, muss eine entsprechende Abnahmesicherheit für die noch zu beschaffenden Mengen hergestellt werden. Zu diesem Zweck bittet die KEAM ihre Gesellschafter um Verzicht auf das regelmäßige Kündigungsrecht für 2024 und 2025 - zum 30.6. des vorherigen Jahres.
Hierfür ist, gemäß einer Empfehlung der Kommunalaufsicht, ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig. Der Gemeindevorstand empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Andreas Glatthaar, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 20.02.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, dass die Gemeinde Bischoffen auch in den Jahren 2024 und 2025 weiterhin mit Strom von der KEAM (Kommunale Energie aus der Mitte GmbH) beliefert werden möchte und keine Kündigung für diesen Zeitraum aussprechen wird.
| 3. | Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Pachtvertrages mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH über die Verpachtung von Vorrangflächen zur Nutzung von Windenergie |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 3 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass sich im Bereich der Windvorranggebiete in der Gemeinde Bischoffen die Möglichkeit anbietet, zusätzlich zum bestehenden Windpark weitere Windkraftanlagen zu errichten.
Hierzu fand bereits eine Gremieninfoveranstaltung gemeinsam mit der Gemeinde Bad Endbach und der Gemeinde Siegbach sowie am 14. Februar 2023 eine Bürgerversammlung im Ortsteil Bischoffen statt.
Der Windpark Lahn-Dill-Bergland Mitte hat der Gemeinde Bischoffen bisher Einnahmen in nicht unerheblicher Höhe beschert. Eine Erschließung der weiteren vorhandenen Windenergiepotenziale auf dem Gemeindegebiet ist mit Zielsetzung der Generierung zusätzlicher Einnahmen zur Haushaltssicherung, und damit verbundenen der indirekten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, und natürlich auch vor dem Hintergrund der „Energiewende“ zu befürworten.
Es sollten deshalb mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH Gestattungsverträge über die entsprechenden Flächen für die weitere Projektfortführung abgeschlossen werden. Damit die Verwaltung in Verhandlungen über diese Verträge einsteigen kann, bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung. Der Gemeindevorstand empfiehlt Zustimmung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses, Herr Andreas Glatthaar, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 20.02.2023. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 20.02.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, dass die Gemeinde Bischoffen, bezüglich der Verpachtung von Vorrangflächen zur Errichtung von Windenergieanlagen, in Verhandlungen mit der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH treten soll.
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Aartalsee 1", Gemarkung Niederweidbach Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 4 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass die Gemeindevertretung am 29.11.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Aartalsee 1, gemäß § 2 Baugesetzbuch, gefasst hat.
Es ist mittlerweile über eine Vegetationsperiode hinweg ein floristisches und faunistisches Gutachten für die Flächen erstellt worden, welches auf Teilflächen, gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz, Konfliktpotenzial in Form von Lebensraumtyp-Flächen aufweist. Hier ist es allerdings möglich, diese Flächen im Plangebiet durch LRT-Potenzialflächen 1 zu 1 auszugleichen. Auf diesen Flächen kann zukünftig dann keinerlei Bebauung stattfinden.
Im nächsten Schritt sollen nun die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und weiteren Träger öffentlicher Belange angestoßen werden. Das ist eine weitere Voraussetzung dafür, überhaupt irgendeine Bebauung auf den betreffenden Flächen auf den Weg bringen zu können. Natürlich geschieht das Ganze auch vor dem Hintergrund des hinlänglich bekannten Interesses an der Umsetzung von verschiedenen Konzepten, die in der gemeinsamen Sitzung von IFG und Eigenbetriebskommission im letzten August vorgestellt worden sind.
Es ist unbedingt festzuhalten, dass die Gemeindevertretung zum jetzigen Zeitpunkt, speziell in Bezug auf die Umgestaltung und ggf. Erweiterung der Stellplätze für Wohnmobile, keinerlei Entscheidung trifft oder aus der Hand gibt. Die betreffenden Flächen bleiben weiterhin im Eigentum der Gemeinde Bischoffen. Was im Endeffekt tatsächlich umgesetzt wird, müssen die weiterführenden Beratungen in den Gremien ergeben. Der Gemeindevorstand empfiehlt, gemäß zu beschließen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 20.02.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt mehrheitlich, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen begründet, warum die Fraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird.
Die Fraktionsvorsitzenden der FW-Fraktion, CDU-Fraktion und SPD-Fraktion begründen, warum sie für den Beschlussvorschlag stimmen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 2 Baugesetzbuch, die Öffentlichkeit zu beteiligen sowie gemäß § 4 Absatz 1 und 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die geplante Änderung zu unterrichten und entsprechende Stellungnahmen zu der Änderung einzuholen.
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Aartalsee 2", Gemarkung Ahrdt Hier: Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gemeinde Hohenahr |
Sachverhalt:
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 5 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann verweist hier auf die Erläuterungen zum vorherigen Tagesordnungspunkt. Die Bebauungspläne Aartalsee 1+2 sind teilweise räumlich und planerisch im Zusammenhang zu sehen. Aartalsee 2 beinhaltet zum Teil die Flächen angrenzend an Aartalsee 1.
Ferner soll im Zuge der Änderung ein Gefahrenschwerpunkt in der Zufahrt zum Aartalgrill beseitigt werden. Es soll durch eine Verbreiterung der Fahrbahn der Begegnungsverkehr zwischen Zufahrt und Rundumweg entschärft werden.
Die Gemeinde Bischoffen kann allerdings über den Bebauungsplan Aartalsee 2 bzw. die Flächen keinen Beschluss fassen, da sie sich auf der Gemarkung der Gemeinde Hohenahr befinden. Die Gemeindevertretung sollte der Gemeinde Hohenahr die Änderung des B-Planes Aartalsee 2 zur Beschlussfassung empfehlen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 20.02.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die Entwurfsplanung mit den textlichen Festsetzungen der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenahr zur Beschlussfassung zu empfehlen.
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes "Vor dem Edelborn/Mengeslappen" - 4. Änderung und "Seeblick/Schinnhecke" - 2. Änderung, Gemarkung Bischoffen Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 6 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass die Hintergründe hierfür die durch verschiedene Bauherrenschaften an den Gemeindevorstand gestellten Anträge auf Abweichungen von Bebauungsplänen waren. Den Abweichungsanträgen wurde in der Vergangenheit durch den Gemeindevorstand zugestimmt, aber zuletzt durch die Bauaufsicht des Lahn-Dill-Kreises mit dem Hinweis widersprochen, die B-Pläne seien in solchen Fällen zu ändern.
Bürgermeister Herrmann verweist auf die Erläuterungen. Der Gemeindevorstand bittet um Zustimmung.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 20.02.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, die o. g. Bebauungspläne nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörde gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes "Wilsbacher Weg/Industriestraße", OT Niederweidbach Hier: a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen während der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB), Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB b) Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 7 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass mittlerweile die Beteiligungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt sind.
Der Gemeindevorstand empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 20.02.2023.
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt,
| a) | den Beschlussempfehlungen auf den verkleinerten Stellungnahmen, lfd. Nr. 1 - 7, zuzustimmen. |
| b) | den Vorentwurf der o. g. Flächennutzungsplan-Änderung einschl. Begründung unter Berücksichtigung des unter Pkt. a gefassten Beschlusses zum Entwurf zu erheben und diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen. |
| Die Behörden, die Stellungnahmen mit Anregungen vorgebracht haben, bekommen mit der Benachrichtigung der Auslegungsfrist in Kopie die Verkleinerung ihres Schreibens mit den rechtsseitigen Beschlüssen zugesandt. |
| 8. | Beratung und Beschlussfassung zu einer Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Nordwestlich der Wachtstraße “ im OT Bischoffen Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie Einleitung der Beteiligung gemäß § 13 BauGB |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 8 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann informiert, dass der Antragsteller für die in seinem Besitz befindliche Fläche einen Antrag auf Ausweisung zweier Baugrundstücke gestellt hat. Bisher war die Fläche nicht im B-Plan enthalten und es befanden sich in dem Bereich Tennisplätze, wodurch die Fläche auch entsprechend geprägt ist. Es soll nun eine sogenannte städtebauliche Abrundung erfolgen, was in dem Gebiet als sinnvoll zu erachten ist.
Der Antragsteller hat umfassende Kostenübernahme zugesagt. Es soll eine Bauverpflichtung von drei Jahren auf beide Grundstücke im Grundbuch eingetragen werden.
Der Gemeindevorstand empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die stellvertretende Vorsitzende des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses, Frau Martina Braun, berichtet über das Ergebnis der Beratungen in der Ausschusssitzung am 20.02.2023. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bischoffen beschließt, gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Nordwestlich der Wachtstraße“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB im Ortsteil Bischoffen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind in der Gemarkung Bischoffen in der Flur 3, die Flurstücke 1 und 10 teilweise.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung der Planung in der Verwaltung. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden ist, wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. Der § 1a Abs. 2 und 3 und § 9 Abs.1a BauGB sind entsprechend anzuwenden; der Satzung ist eine Begründung mit den Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nr.1 BauGB beizufügen.
| 9. | Bericht des Gemeindevorstandes |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 9 auf und übergibt Bürgermeister Herrmann das Wort.
Bürgermeister Herrmann berichtet über die wesentlichen Angelegenheiten des Gemeindevorstandes seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung.
Der Bericht des Gemeindevorstandes wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Bischoffen veröffentlicht.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
| 10. | Beantwortung von Anfragen gem. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung |
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ruft TOP 10 auf und informiert, dass keine schriftlichen Anfragen vorliegen.
Bürgermeister Herrmann beantwortet die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, bezüglich der baulichen Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in Übereinstimmung mit dem vom Regierungspräsidium genehmigten Hochwasserschutzplan vom 10.10.2022, mündlich.
Weitere Anfragen aus der Gemeindevertretung werden von Bürgermeister Herrmann mündlich beantwortet.
Der Gemeindevertreter Dieter Schneider berichtet, dass er aus Altersgründen am 28.02.2023 aus der Gemeindevertretung ausscheiden wird. Herr Schneider bedankt sich bei allen Anwesenden für die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Hartmut Groos, verabschiedet Herrn Dieter Schneider. Er richtet einige Worte an die Anwesenden und überreicht ein Präsent.
Bürgermeister Herrmann verabschiedet Herrn Dieter Schneider, richtet einige Worte an die Anwesenden und überreicht ein Präsent.
Bürgermeister Herrmann bittet den Gemeindevertreter Andreas Glatthaar zu sich nach vorne.
Bürgermeister Herrmann erläutert dem Erschienenen die Eidesformel unter dem Hinweis auf die Bedeutung des Diensteides. Er hat den ihm vorgesprochenen Diensteid:
„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessens sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“
wiederholt und durch Erheben der rechten Hand bekräftigt.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung verpflichtet Herrn Glatthaar mit Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben zum Wohle der Gemeinde Bischoffen.
Der Beigeordnete Andreas Glatthaar richtet einige Worte an die Anwesenden.
Der Beigeordnete Andreas Glatthaar scheidet -mit Wirkung nach Ende der Sitzung der Gemeindevertretung- als Gemeindevertreter aus der Gemeindevertretung aus.
Die Gemeindevertretung nimmt dies zur Kenntnis.
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| P. Schneider | H. J. Rompf |
| Schriftführer | Vorsitzender der Gemeindevertretung |